Laut einer Aufstellung des Bundesamts für Raumentwicklung sind insgesamt 20 Zentralschweizer Gemeinden vom Zweitwohnungsgesetz betroffen. Dieses gilt seit dem 1. Januar 2016 und fusst auf der Initiative «Schluss mit uferlosem Bau von Zweitwohnungen», die im März 2012 überraschend von Volk und Ständen angenommen worden war. Hinter dem Begehren stehen der Verein Helvetia Nostra und die Fondation Franz Weber.
Zum Teil über 60 Prozent Zweitwohnungen
Das neue Gesetz besagt grundsätzlich, dass Gemeinden mit einem Zweitwohnungsanteil von mehr als 20 Prozent keine Baugesuche für neue Zweitwohnungen mehr bewilligen dürfen.
Zweitwohnungen in Gemeinden
Gemeinde | Anteil Zweitwohnungen |
---|---|
Andermatt (UR) | ~20 Prozent (ausserhalb Resort) |
Engelberg (OW) | ~58 Prozent |
Flühli Sörenberg (LU) | ~60 Prozent |
Morschach (SZ) | ~50 Prozent (inkl. Gebiet Stoos) |
Vitznau (LU) | ~33 Prozent |
LU: Weggis NW: Emmetten UR: Hospental, Realp, Göschenen, Wassen, Gurtnellen, Bauen, Seelisberg, Spiringen SZ: Gersau, Innerthal, Alpthal, Oberiberg, Riemenstalden | Mehr als 20 Prozent |
Quellen: Auskunft Gemeinden; Bundesamt für Raumentwicklung |
Die Umsetzung der Initiative, respektive des neuen Gesetzes, stellt die betroffenen Gemeinden vor neue Herausforderungen. Zentralschweizer Gemeindevertreter berichten beispielsweise, dass sie deutlich mehr administrativen Aufwand betreiben müssten.
«Es fängt an mit den Bestandesaufnahmen. Wir mussten zahlreiche Abklärungen treffen, wer wo genau wohnt und wie die Person die Wohnung oder das Haus benutzt», sagt etwa Alex Waldis, Gemeindeammann und Bauvorsteher der Luzerner Seegemeinde Vitznau. Zusätzlich habe die Gemeinde beispielsweise den Fragebogen für Neuzuzüger detaillierter gestaltet als bis anhin.
Spezialfall Andermatt
Die Gemeinde Engelberg ihrerseits hat wegen des Gesetzes seit Anfang Jahr keine neuen, grossen Bauprojekte bewilligt. «Denn die Wohnungen müssten ja als Erstwohnungen taxiert werden. Da ist die Nachfrage momentan zu klein», sagt der Geschäftsführer der Gemeinde Engelberg, Bendicht Oggier, auf Anfrage.
Anders klingt es in Andermatt. Dort, wo Investor Samih Sawiris sein Tourismusresort baut, hat sich laut Gemeindepräsidentin Yvonne Baumann nicht viel verändert im vergangenen Jahr. Das habe zwei Gründe: «Einerseits gilt für das Resort eine Spezialregelung. Andererseits haben wir bereits vor Inkrafttreten des Zweitwohnungsgesetzes ein Reglement für den restlichen Teil des Dorfes ausgearbeitet.» Dieses besagt, dass das Verhältnis zwischen Erst- und Zweitwohnungen in der Gemeinde 50 zu 50 Prozent sein muss.
Die vollen Konsequenzen spüren wir wohl erst in zwei bis drei Jahren
Allen angefragten Zentralschweizer Gemeindevertretern ist gemein, dass sie das Gefühl haben, sie seien noch am Anfang der konkreten Umsetzung des Artikels. Entsprechend würden sich die wahren Auswirkungen, besonders in Sachen Wirtschaftlichkeit, erst noch zeigen. «Wir wissen nun zwar, was wir dürfen und was nicht. Aber die Konsequenzen spüren wir wohl erst in zwei bis drei Jahren», fasst Carolina Rüegg, die Tourismusdirektorin von Flühli Sörenberg, ihren Eindruck zusammen.
Regionaljournal Zentralschweiz, 17:30 Uhr