Die Vorlage
Im Kanton Zürich sichert der Verkehrsfonds die Finanzierung des öffentlichen Verkehrs. Er stellt sicher, dass genügend Geld vorhanden ist für den Ausbau des Verkehrssystems. Beispiele dafür sind die Glattalbahn oder die Tramverbindung über die Hardbrücke.
Das Gesetz über den öffentlichen Personenverkehr sieht in der aktuellen Fassung vor, dass jährlich 70 Millionen Franken in den Verkehrsfonds fliessen. Seit 2016 finanziert nun allerdings der Bund mit einem eigenen Fonds den Ausbau der Eisenbahninfrastruktur. 120 Millionen Franken zahlt der Kanton Zürich jährlich ein, im Gegenzug werden Ausbauten wie das vierte Gleis am Bahnhof Stadelhofen nun vom Bund bezahlt.
Vor diesem Hintergrund hat der Regierungsrat entschieden, die Mittel in den kantonalen Verkehrsfonds von 70 auf 55 Millionen Franken zu senken. Um einen zusätzlichen Sparbeitrag zu leisten, sollten die Einlagen zwischen 2017 und 2019 sogar nur 50 Millionen betragen.
Einer Mehrheit des Parlaments ging dies zu wenig weit. Sie war der Meinung, dass 2017, 2018 und 2019 nur 20 Millionen Franken in den Fonds fliessen sollen. Als Kompensation dafür sollen bis 2037 60 Millionen pro Jahr eingezahlt werden. So wird die jährliche Mindesteinlage von 55 Millionen trotzdem erreicht. Für diese Anpassung braucht es eine Gesetzesänderung. Gegen die Änderung des Personenverkehrsgesetzes wurde das Kantonsratsreferendum ergriffen.
Wie viel soll der Kanton Zürich in den Verkehrsfonds einzahlen?
2017 - 2019 | 2020 - 2037 | |
---|---|---|
Bei einem JA zur Vorlage | 20 Millionen Franken | 60 Millionen Franken |
Bei einem NEIN zur Vorlage | 70 Millionen Franken (ab 2019) | 70 Millionen Franken |
Die Befürworter
Die bürgerliche Mehrheit des Kantonsrats empfiehlt ein Ja zur Vorlage. Sie argumentieren:
- Einsparungen sind möglich, weil der Bund die Bahninfrastruktur finanziert und der kantonale Verkehrsfonds mit rund 850 Millionen Franken gut gefüllt ist.
- Der Sparbeitrag in den ersten drei Jahren ist wichtig für die Staatskasse des Kantons Zürich.
- Alle künftigen ÖV-Projekte können trotz geringerer Einlagen in den Verkehrsfonds ohne Probleme realisiert werden.
Die Gegner
Gegen die Anpassung des Gesetzes haben SP und Grüne das Referendum ergriffen. Sie argumentieren:
- Das Finanzierungsmodell mit den grossen Sparbeiträgen in den ersten drei Jahren ist nicht nötig, weil der Kanton Zürich schwarze Zahlen schreibt.
- Die Zürcher Regierung ist auf konstante Einzahlungen angewiesen, weil dies die Planungssicherheit erhöht.
- Die Linksparteien befürchten, dass in Zukunft immer wieder an der Höhe der Einlagen herumgeschraubt wird und der ÖV-Ausbau darunter leidet.
Der Kantonsrat empfiehlt die Vorlage zur Annahme: Eine Mehrheit ist der Ansicht, dass ein Sparbeitrag nach Einführung des nationalen Bahnfonds vertretbar sei.
Die Zürcher Regierung empfiehlt die Vorlage zur Ablehnung: Die Regierung anerkennt zwar, dass weniger Einlagen in den Verkehrsfonds nötig seien. Sie sei jedoch für die Planung des Öffentlichen Verkehrs auf konstante Beiträge angewiesen.
Die Parolen der Parteien
JA zur Vorlage | SVP, FDP, CVP, EDU |
NEIN zur Vorlage | SP, Grüne, glp, EVP, AL |
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