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Rafael Steiner (SP) und Astrid Furrer (FDP) kreuzen die Klingen.
Aus Regionaljournal Zürich Schaffhausen vom 18.01.2019. Bild: SRF
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Abstimmung Kanton Zürich Umstrittene Ausbildung für Halter und ihre Hunde

Die Ausbildungspflicht für Hundehalter soll abgeschafft werden. Die Regierung und ein Teil des Kantonsrats sind dagegen.

Um das geht es in der Vorlage

Seit 2010 müssen Halterinnen und Halter von grossen, massigen Hunden im Kanton Zürich obligatorisch zwei Kurse besuchen: einen Welpenförderungskurs von vier Lektionen und einen Junghundekurs von zehn Lektionen. Damit soll sichergestellt werden, dass die Hunde richtig sozialisiert werden und ihre Halter sie sicher und ohne Gefahr für andere führen können.

Beispiele für grosse oder massige Hunde

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Ein Mann führt einen Schäferhund an der Leine
Legende: Keystone

Labrador, Appenzeller Sennenhund, Golden Retriever, Mittelschnauzer, Labradoodle, Dalmatiner, Border Collie, Wolfsspitz, Englische Bulldogge oder Deutscher Schäferhund. Die Liste ist nicht vollständig. Die grossen oder massigen Hunde machen etwa die Hälfte aller Hunde aus.

Das Obligatorium wurde eingeführt, nachdem im Jahr 2005 in Glattbrugg Pitbullterrier einen 6-Jährigen zu Tode gebissen hatten. Nach diesem Vorfall wurden auch auf Bundesebene die Vorschriften für Hundehalter verschärft und ein Ausbildungsobligatorium eingeführt. Dieses wurde Anfang 2017 vom eidgenössischen Parlament aber wieder abgeschafft. Eine Mehrheit des Zürcher Kantonsrates will dies nun auch auf kantonaler Ebene tun.

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Gehorchen will gelernt sein
Aus News-Clip vom 17.01.2019.
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Das sagen die Befürworter der Abschaffung

  • Die Hundekurse müssten freiwillig besucht werden, sonst seien sie nutzlos und würden nur abgesessen.
  • Ziel der Kurse sei es, die Beissunfälle zu reduzieren. Das sei nicht geschehen. Das zeige: Das Obligatorium sei die falsche Massnahme. Andere Lösungen seien zielführender. Man müsse eher die Händler und Züchter in die Pflicht nehmen.
  • Die Kurse kosten Zeit und Geld. Das sei nicht zumutbar. Komme dazu, dass die Kontrolle der Ausbildungspflicht auch für die Gemeinden viel Aufwand bedeute.

Das gilt als schwerer Beissvorfall

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Gebiss eines Rottweilers
Legende: Keystone

Als schwere Beissvorfälle gelten solche, die zu einer Hautverletzung am Kopf oder Rumpf oder zu einer Muskelverletzung an Armen oder Beinen führen.

Das sagen die Gegner der Abschaffung

  • Gerade für Leute, die unwillig sind, seien die Kurse nötig, weil sie zu wenig wüssten über die Haltung von Hunden.
  • Die Zahlen zeigen: In den letzten fünf Jahren sei die Beissquote bei schweren, massigen Hunden zurückgegangen. Bei kleinen Hunden sei sie hingegen gestiegen. Das spreche eher für eine Ausweitung statt für eine Abschaffung des Obligatoriums.
  • Auch Autofahren müsse obligatorisch gelernt werden. Zudem seien auch die namhaften Organisationen der Hundehalter dafür, dass die obligatorischen Kurse für Hundehalter beibehalten werden.

Die unterlegene Minderheit im Kantonsrat hat gegen die Abschaffung das Behördenreferendum ergriffen. Deshalb hat in dieser Frage das Volk das letzte Wort. Der Zürcher Regierungsrat hat in Aussicht gestellt, dass er die Ausbildungspflicht für Hundehalter vereinfachen und verkürzen will, wenn das Volk die Abschaffung ablehnt.

Die Parolen zur Abstimmung über das Hundegesetz.

JA zur Abschaffung sagen:
 Eine Mehrheit des Kantonsrates, SVP, FDP und CVP
NEIN zur Abschaffung sagen:
Eine Minderheit des Kantonsrates, der Regierungsrat, SP, Grüne, glp, EVP, EDU, AL,

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