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Zürich Schaffhausen «Carlos» muss vorläufig im Gefängnis bleiben

Das Bundesgericht ist auf eine Beschwerde seines Anwalts nicht eingetreten. Dieser wollte, dass «Carlos» in der Therapiemassnahme bleiben kann, bis das Obergericht über einen Rekurs gegen die Inhaftierung des Jugendlichen entschieden hat.

Ende August wurde «Carlos» auf offener Strasse verhaftet und von einer Therapiemassnahme in einer Wohnung in ein Gefängnis verlegt – zu seinem eigenen Schutz, wie die Jugendanwaltschaft diesen Schritt begründete.

Der Anwalt des Jugendlichen bezweifelt, dass diese Versetzung aus der Therapie in eine geschlossene Einrichtung rechtlich zulässig ist. Er hat dagegen beim Obergericht eine Beschwerde eingereicht und verlangt, dass «Carlos» in das Therapie-Setting zurückkehren kann, bis das Gericht über die Beschwerde entschieden hat.

Beim Bundesgericht abgeblitzt

Das Obergericht verweigerte der Beschwerde die aufschiebende Wirkung. Der Anwalt rief deshalb das Bundesgericht an. Dieses ist auf die Eingabe des Anwalts nun aber gar nicht eingetreten, weil sie nach Meinung des Gerichts ungenügend begründet war. «Carlos» bleibt damit vorläufig im Gefängnis. Ob seine Inhaftierung rechtens war oder nicht, entscheidet das Obergericht voraussichtlich nächste Woche.

Die Kosten für die Sonderbetreuung von «Carlos» hatten zuvor hohe Wellen geworfen. Publik gemacht hatte sie ein Dokumentarfilm von SRF über den Jugendanwalt, der «Carlos» betreute.

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