Darum gehts: Vor den Regierungsratswahlen 2015 wurde in knapp 750'000 Briefkästen im Kanton Zürich ein Flugblatt gelegt. Unter dem Titel «Diese Frau möchte Ihnen die Mündigkeit absprechen», wurde die heutige Bildungsdirektorin Silvia Steiner heftig angegriffen.
Das sagt Ludwig A. Minelli: Minelli übernahm am Prozess von Anfang April die Verantwortung für das Flugblatt, mit dem die Wahl von Steiner in den Regierungsrat hätte verhindert werden sollen. Minelli bestritt jedoch, dass das Flugblatt verleumderisch sei und forderte einen vollumfänglichen Freispruch. Gegen das Urteil des Bezirksgerichts hat er bereits Berufung angemeldet.
So sieht es das Bezirksgericht: Beim «unbefangenen Leser» habe der Flyer den Eindruck erweckt, Steiner habe sich straf- oder personalrechtlich fehlverhalten. «Dies traf aber nicht zu», hält das Gericht fest. «Die Behauptung war ehrverletzend.» Der Einzelrichter beurteilte das Verschulden als schwer. Unter anderem wegen der grossen Auflage des Flugblattes und des Zeitpunkts der Verteilung kurz vor den Wahlen.
Das Urteil: Das Bezirksgericht bestrafte Minelli mit einer Geldstrafe von 150 Tagessätzen zu 260 Franken. Da der 85-Jährige nicht vorbestraft ist, wird die Geldstrafe bedingt ausgesprochen. Bezahlen muss er eine Busse von 9000 Franken. Ausserdem soll er Steiner eine Genugtuung von 3000 Franken plus Zins bezahlen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.