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Entlassung wegen ERZ-Affäre Die fristlose Kündigung von Urs Pauli ist rechtskräftig

  • Kurz nach seiner Entlassung 2017 rekurrierte Urs Pauli beim Bezirksrat - jedoch vergeblich.
  • Gegen diesen Entscheid des Bezirksrat sei kein Rekurs beim Verwaltungsgericht eingeganen, teilte der Zürcher Stadtrat mit. «Damit ist die fristlose Kündigung rechtskräftig geworden.»
  • Urs Pauli soll sich im Jahr 2012 widerrechtlich ein teures Dienstfahrzeug angeschafft und dieses auch privat genutzt haben. Kurz darauf wurde in einem Bürgogebäude von ERZ eine Schwarze Kasse entdeckt.
  • Aktuell werden die Vorfälle im ERZ von einem externen Gutachter im Auftrag des Stadtrats als auch von einer palamentarischen Untersuchungskommission (PUK) untersucht.

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Die fristlose Kündigung von Urs Pauli ist rechtskräftig
aus Regionaljournal Zürich Schaffhausen vom 07.11.2018.
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