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Zürich Schaffhausen Etappensieg bei Fallpauschalen für das Zürcher Universitätsspital

Die Schweizer Universitätsspitäler haben sich mit der IV, der Unfall- und der Militärversicherung auf eine Fallpauschale geeinigt. Das Universitätsspital Zürich hofft, dass dies auch eine Signalwirkung auf die Verhandlungen mit den Krankenkassen hat.

Fallpauschalen.

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Fallpauschalen sind die Grundlage der neuen Spitalfinanzierung. Seit 2012 geben sie vor, wieviel ein Spitalaufenthalt kostet. Über die Höhe der Fallpauschalen streiten sich Spitäler und Krankenkassen bzw. Preisüberwacher. Letztere verlangen laut den Spitälern zu tiefe Pauschalen. Letztes Jahr musste der Kanton provisorische Pauschalen festlegen.

Die fünf Schweizer Universitätsspitäler und die eidgenössischen Sozialversicherungen (IV, Militärversicherung und Unfallversicherung) haben sich über die Höhe der Fallpauschal-Basispreise geeinigt.

 Laut einer gemeinsamen Mitteilung der fünf Spitäler in Basel, Bern, Lausanne, Genf und Zürich haben sie sich mit der Schweizerischen Unfallversicherung, der IV und der Militärversicherung auf 11'213 Franken oder mehr geeinigt.

Zufriedenes Universitätsspital

Das Universitätsspital Zürich ist zufrieden mit der Höhe der Fallpauschalen. «Einerseits sind diese knapp 12'000 Franken mehr, als die Krankenkassen zahlen wollen. Andererseits akzeptiert nun ein grosser Versicherer, dass die Universitätsspitäler eine Gruppe sind, die speziell behandelt werden muss», sagt Finanzdirektor Hugo Keune.

Audio
Fallpauschalen: Erfreutes UZH (Fanny Kerstein, 6.3.2013)
01:22 min
abspielen. Laufzeit 1 Minute 22 Sekunden.

Er erhofft sich eine Signalwirkung: «Wir gehen davon aus, dass auch das Bundesverwaltungsgericht und die Festsetzungsbehörden nicht zu völlig anderen Resultaten kommen.» Wenn die Spitäler wegen Differenzen mit den Krankenkasse und dem Preisüberwacher vor Gericht gehen würden, hätten die Spitäler bessere Chancen, so Keune.

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