Die Besitzerin Swiss Life will ihre Liegenschaft an der Bahnhofstrasse umnutzen. Statt des Manor-Warenhauses sollen Büros und Boutiquen einziehen. Sie hat dem Warenhaus 2013 einen neuen Vertrag mit einem dreimal höheren Mietzins offeriert und denalten Vertrag gekündigt.
Das Zürcher Mietgericht kommt zum Schluss, dass Swiss Life den Mietvertrag nicht gültig beendet hat.
Laut Auslegung des Mietgerichts hätte Swiss Life keinen dreimal höheren Mietzins verlangen dürfen. Der Mietvertrag, so die Begründung, habe immer eine Warenhausnutzung vorgesehen. Der Mietzins müsse sich daran orientieren.
Swiss Life ist mit dieser Interpretation nicht einverstanden. Die Ausführungen seien «rechltich und sachlich falsch».
Die Versicherung zieht den Entscheid ans Obergericht weiter und hält daran fest, dass das Mietverhältnis im Jahr 2019 ausläuft.
Am Handelsgericht läuft ein paralleles Verfahren: Auch das Handelsgericht soll klären, ob Swiss Life verpflichtet ist, Manor einen neuen Vertrag zu Warenhauskonditionen anzubieten.
Beide Parteien bestätigen auf Anfrage des «Regionaljournals Zürich Schaffhausen», dass der Mietstreit endgültig vor Gericht entschieden wird. Auch der letzte Versuch, einen Vergleich auszuhandeln, sei gescheitert.
Der Entscheid des Mietgerichts ist deshalb erst ein weiterer, kleiner Zwischenentscheid eines möglicherweise noch lange dauernden Prozesses. Auch nach dem Entscheid des Handelsgerichts kann das Urteil wiederum ans Bundesgericht weitergezogen werden.
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