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Zürich Schaffhausen Fall Katzensee: 15 Jahre Gefängnis für den Ehemann

Das Obergericht bestätigt das Urteil des Bezirksgerichts Zürich und verurteilt einen 55-jährigen Taxifahrer zu 15 Jahren Freiheitsstrafe. Die Richter sahen es trotz Fehlen von Geständnis und eindeutigen Beweisen als erwiesen an, dass der Mann seine Frau getötet und beim Katzensee versenkt hat.

Der mutmassliche Täter, der Ehemann der getöteten Frau, ist bis heute nicht geständig. Am Montag hatte er vor dem Zürcher Obergericht erneut seine Unschuld beteuert. Seine Erklärungsversuche blieben jedoch vage und widersprüchlich.

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Das Urteil des Obergerichts (5.5.2014)
01:59 min
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Seine Verteidiger hatten weiterhin einen Freispruch «aus Mangel an Beweisen» verlangt. Auch der Staatsanwalt blieb bei seiner Forderung von 16 Jahren Freiheitsstrafe. Die Oberrichter folgten am Montag weitgehend seinem Antrag und verurteilten den Mann wegen vorsätzlicher Tötung zu 15 Jahren Freiheitsstrafe.

Urteil aufgrund von Indizien

Knackpunkt des Prozesses war das Fehlen eindeutiger Beweise. In diesem Fall gibt es nur Indizien, welche aber äusserst belastend sind: So war die Leiche zum Beispiel mit Zementplatten beschwert, welche die Ermittler auch im Garten des Angeklagten fanden. Die Platten im Garten und im See wiesen zudem den Abdruck derselben alten Zeitung aus dem Jahr 1939 auf.

Diese und andere Indizien hatten dem Zürcher Bezirksgericht im Oktober 2013 gereicht. Es verurteilte den Ehemann zu 15 Jahren Freiheitsstrafe. Das «Indizienmosaik» sei erstellt, hiess es in der Urteilsbegründung. Diesem Urteil schlossen sich nun die Oberrichter an. Auch für sie kam nur der Ehemann als Täter in Frage.

Die Verteidigung des Angeklagten zieht den Fall voraussichtlich weiter ans Bundesgericht.

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