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Höhere Instanz könnte das Strafmass senken
Aus News-Clip vom 01.11.2018.
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Finnisches Mädchen genötigt Schuldspruch in Sexting-Prozess

  • Das Bezirksgericht Uster hat einen 30-jährigen Schweizer zu einer Freiheitsstrafe von 42 Monaten verurteilt.
  • Es sprach den Angeklagten unter anderem wegen mehrfacher sexueller Nötigung und sexueller Handlungen mit einem Kind schuldig.
  • Die Strafe wird zugunsten einer ambulanten Behandlung aufgeschoben.

Der Mann und ein damals knapp 15-jähriges Mädchen aus Finnland hatten über Smartphone und Computer miteinander gechattet und intime Bilder ausgetauscht: Sie dachte, es sei Liebe. Der nun Verurteilte veröffentlichte die Bilder unter ihrem Namen, bedrängte und bedrohte sie. Drei Monate nach dem letzten Kontakt nahm sich das Mädchen, das auch in der Schule gemobbt worden und psychisch krank war, das Leben.

Kein Zusammenhang zwischen Sexting und Suizid

Darum ging es vor dem Bezirksgericht aber nicht. Es bestehe kein Kausalzusammenhang zwischen den Vorwürfen und dem Suizid, betonten sowohl die Staatsanwaltschaft, die Verteidigung wie auch der Richter. Der beschuldigte Schweizer wollte weder ihren Tod noch kann er ihm angerechnet werden, waren sich die Parteien einig.

Dass die Tat beim Suizid auch eine Rolle gespielt habe, räumt zwar selbst der Verteidiger des Verurteilten ein. Doch der zeitliche Abstand zwischen der Tat und dem Tod des Mädchens sei zu gross, als dass erstere als einzige Ursache in Frage komme.

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«Tat war nicht einzige Ursache für den Suizid»
Aus News-Clip vom 01.11.2018.
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Der Richter, der keine Zweifel am Sachverhalt hatte, folgte den Anträgen der Staatsanwaltschaft mehrheitlich, verschärfte aber die Strafe. Der Beschuldigte sei zielgerichtet und manipulativ vorgegangen, sagte der Richter. «Sie haben das Mädchen aus rein egoistischen Motiven zum Spielball Ihrer sexuellen Fantasie gemacht.» Sein Handeln sei unerklärlich gewesen.

Funktioniert Therapie nicht, wird die Strafe vollzogen

Nun sei es höchste Zeit, dass aus dem Beschuldigten etwas Richtiges werde. Funktioniert die Therapie nicht, wird die Strafe vollzogen. Der 30-Jährige, der sich bereits in Therapie befindet, betonte mehrmals, dass er die Therapie so oder so weiterführen wolle. Sie tue ihm gut.

Ich habe mir nichts dabei gedacht.
Wiederholte Äusserung des Angeklagten

Dass er auf das Mädchen stiess, sei reiner Zufall gewesen, sagte der Beschuldigte vor Gericht. Er bedaure das alles sehr und frage sich ständig, weshalb er das gemacht habe. Er habe auch nicht gewusst, was er auslöse und ihr antue. «Das wurde mir erst später klar», sagte er und betonte, er würde nie mehr so etwas machen. Die Bilder habe er veröffentlicht, um Druck auszuüben, damit sie ihm noch mehr schicke.

Sein Verteidiger erklärte, der Beschuldigte habe in der Untersuchungshaft seine Lektion gelernt. «Er hat erkannt, dass er ein Problem hat und dieses lösen muss», sagte er.

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