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Zürich Schaffhausen Freundin auf dem Parkplatz erschossen: Versehen oder Mord?

Für den Staatsanwalt war es ein kaltblütiger Mord, als der junge Mann auf einem Parkplatz in Volketswil seine 17jährige Freundin erschoss. Der Verteidiger macht einen tragischen Unfall geltend. Die Verurteilung wegen vorsätzlicher Tötung akzeptierte er nicht. Nun ist das Zürcher Obergericht am Zug.

Die Tat passierte am späten Abend des 7. März 2009:  Zusammen sassen Täter und Opfer auf dem Parkplatz beim Einkaufszentrum Volkiland im Auto, als der junge Mann eine Pistole zog, sie seiner Freundin an den Hals hielt und abdrückte. Das Projektil durchschlug den Kopf der 17jährigen schräg von unten und verletzte sie tödlich.

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Die Verhandlung vor dem Zürcher Obergericht (Christoph Brunner, 4.3.2013)
01:33 min
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«Heimtückisch und skrupellos»

Für den Staatsanwalt und den Anwalt der Eltern der Getöteten ist klar, es war eine kaltblütige Hinrichtung. Der Beschuldigte habe gefühlskalt und krass egoistisch gehandelt. Heimtückisch und skrupellos habe er das Vertrauen der Gymnasiastin ausgenutzt, sagten sie vor Gericht. Sie fordern eine Verurteilung wegen Mord. Der heute 24jährige Täter soll für diese Tat 20 Jahre hinter Gitter.

Keine Absicht?

Der Verteidiger hält in diesen Minuten sein Plädoyer. Im ersten Prozess vor dem Bezirksgericht Uster hatte er einen tragischen Unfall geltend gemacht. Der junge Mann habe nicht gewusst, dass die Waffe geladen gewesen war. Er habe vor seiner Freundin damit nur angeben wollen und hatte darum nur eine Verurteilung wegen fahrlässiger Tötung verlangt.

Das Bezirksgericht fand diese Version nicht glaubwürdig. Es folgte aber auch dem Antrag des Staatsanwaltes nicht, sondern verurteilte den jungen Mann wegen vorsätzlicher Tötung zu einer Freiheitsstrafe von 13,5 Jahren.

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