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Gericht heisst Rekurse gut Zürcher Hochschulquartier: bis zwei Jahre Verzögerung

  • Das Baurekursgericht des Kantons Zürich heisst verschiedene Rekurse gegen sogenannte Gestaltungspläne des Kantons gut.
  • Die Baudirektion kritisiert den Entscheid und zieht ihn weiter an das Verwaltungsgericht.
  • Dennoch dürfte das Urteil zu Verzögerungen führen. Betroffen ist vor allem das Unispital.

Im Hochschulquartier in Zürich soll in den nächsten 30 Jahren mit der grossen Kelle angerichtet werden. Gebäude von Unispital, Universität und ETH sollen abgerissen und durch neue, grössere ersetzt werden. Damit sollen die drei Institutionen auch in Zukunft über genügend Platz in der Stadt verfügen.

Nun hat das Baugericht der Planung des Kantons einen Strich durch die Rechnung gemacht. Es hat mehrere Rekurse gutgeheissen. Vor allem formale Entscheide machte das Gericht geltend. Zuerst müsse die neue Bau- und Zonenordnung der Stadt in Kraft gesetzt werden.

Kanton und Stadt überrascht

Die kantonale Baudirektion kritisierte diesen Entscheid. Er könne das nicht nachvollziehen, erklärte Josua Raster vom Rechtsdienst der Baudirektion auf Anfrage. Der Kanton habe schon oft ein gleiches Vorgehen für derartige Projekte gewählt. Die Baudirektion will den Entscheid deshalb aus Verwaltungsgericht weiterziehen.

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«Das können wir überhaupt nicht nachvollziehen»
aus Regionaljournal Zürich Schaffhausen vom 27.03.2018.
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Auch Stadtrat André Odermatt zeigt sich auf Anfrage überrascht. Nun erhalte das Stadtzürcher Parlament, der Gemeinderat, Gelegenheit, die Sache nochmals zu diskutieren.

So oder so dürfte es zu Verzögerungen kommen. Raster rechnet mit ein bis zwei Jahren, die verloren gingen. Betroffen davon ist hauptsächlich das Universitätsspital. Dessen Hauptgebäude müsste dringend saniert werden.

Unispital Zürich von aussen
Legende: Das Universitätsspital Zürich braucht dringend mehr Platz. Keystone

Wie viel kann das Stadtparlament noch mitreden?

Der Ball liegt nun beim Stadtzürcher Parlament. Der Gemeinderat berät voraussichtlich im Sommer über die Bau- und Zonenordnung. Auch nach dem Urteil des Baurekursgerichts sei der Spielraum für das Parlament aber klein, sagen die Gemeinderäte Michael Baumer (FDP) und Markus Knauss (Grüne). Denn auch das Parlament müsse sich an den Richtplan des Kantons halten.

Dennoch können wir unsere Standpunkte zum Hochschulquartier in den Diskussionen nun besser darlegen.
Autor: Michael Baumer Noch FDP-Gemeinderat und gewählter Stadtrat

Mit dem Entscheid des Baurekursgerichts ist auch die Möglichkeit gestiegen, dass das Stadtzürcher Stimmvolk beim Hochschulquartier mitreden kann. Gegen die Bau- und Zonenordnung kann das Referendum ergriffen werden.

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Wie gross ist der Spielraum des Stadtparlaments?
aus Regionaljournal Zürich Schaffhausen vom 27.03.2018.
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