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Zürich Schaffhausen Gericht schickt tyrannischen Vater ins «Mannebüro»

Gewalttätige Eltern können von der Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB) zu einem Beratungsgespräch verpflichtet werden. Das hat das Zürcher Obergericht entschieden.

Im konkreten Fall geht es um einen jungen Vater mit albanischen Wurzeln aus Winterthur. Er tyrannisierte seine Familie immer wieder und schlug seine Frau. Die Polizei brachte Mutter und Kind an einen sicheren Ort. Die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB) ordnete daraufhin für den Mann auch eine Beratung beim Zürcher «Mannebüro» an.

«Nicht tolerierbar»

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Beratungszwang ist rechtens (4.2.15)
02:27 min
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Der Vater wehrte sich gegen die Verfügung. In seiner Heimat Albanien sei sein Verhalten gegenüber einer Frau nichts Aussergewöhnliches. Das Zürcher Obergericht sah dies anders: Sein Verhalten sei nicht tolerierbar. Die KESB habe die Beratung zu Recht angeordnet. Für die Behörde sei dies ein positiver Gerichtsentscheid, findet der Zürcher KESB-Präsident Ruedi Winet: «Ich bin überzeugt, dass es in solchen Fällen einen gewissen Druck braucht. Und dass eine kompetente Beratung auch eine Änderung des Verhaltens bewirkt», so Winet gegenüber dem «Regionaljournal Zürich Schaffhausen».

Dass man solche Anordnungen treffe, sei an sich nichts Neues. Seit der Professionlisierung der Vormundschaftsbehörden vor zwei Jahren greife man aber verstärkt auf dieses Mittel zurück. Beim «Mannebüro» ist man skeptisch gegenüber solch angeordneten Beratungen. Geschäftsleiter Mike Mottl: «Wenn sich jemand total verweigert, dann funktioniert das überhaupt nicht.»

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