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Zürich Schaffhausen Gericht stützt Fahrverbot am Schaffhauser Kistenpass

Das Schaffhauser Obergericht stärkt den Gemeinden Schaffhausen und Beringen den Rücken: am Kistenpass ein Fahrverbot einzuführen sei in Ordnung. Damit stellt sich das Obergericht gegen den Schaffhauser Regierungsrat.

Die Strasse über den Schaffhauser Kistenpass ist eher ein Feldweg, teilweise nicht einmal asphaltiert und voller Schlaglöcher. Er verbindet Beringen mit der Stadt Schaffhausen und ist ein beliebter Schleichweg. Vor allem weil es auf der Hauptstrasse über Neuhausen wegen der Bauarbeiten am Galgenbucktunnel zurzeit eng ist.

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Fahrverbot am Kistenpass? (15.4.2014)
02:14 min
abspielen. Laufzeit 2 Minuten 14 Sekunden.

Als die Stadt Schaffhausen und Beringen vor drei Jahren entschieden, den Kistenpass mit einem Fahrverbot zu belegen, war der Aufschrei von Privatpersonen und Gewerbetreibenden daher gross. Sie wollten sich die Abkürzung nicht nehmen lassen.

«Möglicherweise zu viel Verkehr»

Eigentlich wäre der Kistenpass ein Rad- und Wanderweg. Weil der Autoverkehr massiv zugenommen hat, fühlen sich Velofahrer und Wanderer aber zunehmend gestört. Jetzt hält auch das Schaffhauser Obergericht fest, dass es «möglicherweise» zu viel Verkehr hat. Rund 400 Autos sind es jeden Tag. Damit stellt sich das Gericht gegen den Schaffhauser Regierungsrat, der die beiden Gemeinden zurückgepfiffen hatte.

Keine Lösung in Sicht

Wie es nun weitergehen soll ist offen. Das Obergericht selbst schlägt zwar mehrere Lösungsmöglichkeiten vor: ein Fahrverbot zu bestimmten Zeiten, oder ein Ersatzwanderweg. Die Stadt ist damit allerdings nicht zufrieden, und der Kanton hält gegenüber dem «Regionaljournal Zürich Schaffhausen» daran fest, dass die Passstrasse für den Verkehr offen bleiben müsse.

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