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Ein Schild, darauf Palmen, eine Brasilien-Fahne und Palmen
Legende: Die Milieubar im Zürcher Langstrassenquartier wurde zum Synonym für die Bestechungsaffäre bei der Zürcher «Sitte». Keystone
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Milieu-Polizist vor Gericht Gratissex und Geschenke - Ex-Stadtpolizist verurteilt

Vor drei Jahren wurden mehrere Zürcher Stadtpolizisten verhaftet. Der Vorwurf: zu viel Nähe zum Milieu. Am Freitag fand der erste richtige Prozess gegen einen der Polizisten am Bezirksgericht Zürich statt. Es hat den ehemaligen Polizisten nun verurteilt.

Das Urteil in Kürze:

  • Zürcher Bezirksgericht hat den Ex-Polizisten wegen mehrfacher Vorteilsannahme verurteilt.
  • Er erhält eine bedingte Geldstrafe von 100 Tagsätzen à 100 Franken und eine Busse von 1'000 Franken.
  • Die Verteidigung zieht das Urteil nun ans Obergericht weiter.

Die Affäre

Die Bestechungsaffäre sorgte im November 2013 für Aufsehen. Gleich
mehrere Angehörige der Zürcher Stadtpolizei sahen sich mit
Korruptions-Vorwürfen konfrontiert. Sie sollen Prostituierte vor Razzien
gewarnt und auf Anzeigen verzichtet haben. Gegen insgesamt zwölf
Stadtpolizisten wurde ein Verfahren eröffnet.

Die meisten Verfahren in der Zürcher Korruptionsaffäre wurden in der Zwischenzeit eingestellt. In einem der Fälle war nur ein abgekürztes Verfahren nötig. Der Beschuldigte war geständig und die Strafe wurde schon vor dem Gerichtsprozess abgemacht. Heute Freitag fand am Bezirksgericht der erste richtige Gerichtsprozess gegen einen der ehemaligen Stadtpolizisten statt.

Gratissex, Kleider und Parfum

Laut Staatsanwalt soll sich der Angeklagte auf eine ungute Nähe zu einer Prostituierten eingelassen haben, die er mehrfach kontrolliert habe. Die Frau habe ihm, von 2010 bis 2013, Gratissex gewährt. Zudem habe sie ihn gemäss Anklage mit Geschenken, etwa Kleidern, Parfüm und Elektronikartikeln verwöhnt.

Zwei unterschiedliche Darstellungen

Die ehemaligen Polizistenkollegen hätten die Prostituierte regelrecht ausgenommen. So stellte der Staatsanwalt die beiden Beschuldigten in der Gerichtsverhandlung dar. Sie sollen Sex, Parfüm, Uhren, einen Laptop und Reisen von ihr verlangt haben. Der Staatsanwalt las dazu den ausführlichen SMS-Verkehr zwischen den beiden Ex-Kollegen vor. Darin hiess es zum Beispiel: «Wir quetschen diese Frau aus, bevor es jemand anderes tut.» Die Prostituierte habe alles mit sich machen lassen, um sich so einen Vorteil zu verschaffen. Der Polizist hätte diese Geschenke nicht annehmen dürfen, sagte der Staatsanwalt.

Für den Angeklagten sprach seine Verteidigerin. Der ehemalige Stadtpolizist wollte in der Gerichtsverhandlung nicht aussagen. Ihr Mandant habe gar nie richtig bei der Sittenpolizei gearbeitet. Er habe nur ein Praktikum absolviert. Eigentlich habe er aber bei der Drogenpolizei gearbeitet und sei deshalb gar nicht für die Kontrolle der Prostituierten verantwortlich gewesen. Die Frau habe von ihm daher gar keinen Vorteil erwarten können. Die Geschenke seien rein privat gewesen.

Die Staatsanwaltschaft forderte eine bedingte Geldstrafe von 120 Tagessätzen zu 100 Franken sowie eine Busse von 1000 Franken. Die Verteidigerin wiollte für den Angeklagten einen Freispruch erreichen. Sie zieht das Urteil nun ans Obergericht weiter.

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