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Zürich Schaffhausen Innovationspark Dübendorf: Weiterplanen erlaubt

Das Bundesgericht hat entschieden, dass die Planungsarbeiten trotz einer Beschwerde weitergehen können. Mit dieser Beschwerde will das Forum Flugplatz Dübendorf eine Volksabstimmung erzwingen. Nun hat sie einen ersten Dämpfer auf dem Weg zu diesem Ziel erlitten.

Das Bundesgericht gewährt der Stimmrechtsbeschwerde des Forums Flugplatz Dübendorf keine aufschiebende Wirkung. Somit können die Planungsarbeiten für den nationalen Innovationspark weitergeführt werden - mindestens so lange, bis das Bundesgericht seinen definitiven Entscheid trifft.

Audio
Dämpfer für Forum Flugplatz Dübendorf (5.10.2015)
01:31 min
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«Bevölkerung muss entscheiden»

«Wir hofften schon, dass sich das Bundesgericht für eine aufschiebende Wirkung ausspricht», erklärte Patrick Walder vom Forum. Dass der Zwischenentscheid schon ein Hinweis auf das definitive Urteil sei, glaube er aber nicht. Das sei noch «komplett offen». Walder ist immer noch überzeugt, «dass die Bevölkerung in einem derart wichtigen Entscheid mitreden muss».

Das Forum ist grundsätzlich gegen den Innovationspark. Es möchte, dass das Areal weiterhin als Militärflugplatz genutzt und auch für die zivile Luftfahrt geöffnet wird.

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