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Warum Jugendliche trotz Sensibilisierung online ihre Grenzen überschreiten.
Aus Regionaljournal Zürich Schaffhausen vom 15.08.2019. Bild: Keystone
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Jugendkriminalität in Zürich Wenn Kinder Kinderpornos verschicken

Aggressionen werden vermehrt wieder offline ausgestragen, online zirkulieren immer häufiger Sex- oder Gewaltvideos.

Beschimpfen, drohen, nötigen: Das Austragen solcher Aggressionen findet bei Jugendlichen wieder vermehrt in der realen Welt statt, also zum Beispiel auf dem Pausenplatz. Dies ergibt eine Auswertung der Delikte 2018 durch die Oberjugendanwaltschaft des Kantons Zürich.

Ehrverletzungen im digitalen Raum in Prozent

2018
2017
4266

Auf dem Handy werden unter Jugendlichen ausserdem noch häufiger als bis jetzt Videos mit Gewalt- oder Pornodarstellungen abgespeichert oder ausgetauscht. Wenn es um pornographisches Material geht, filmen sich die Minderjährigen auch öfters selbst.

Verzeigungen wegen Gewaltdarstellungen

2018
2017
2016
564318

«Sex und Gewalt sind omnipräsent im Internet. Die Jugendlichen haben jederzeit Zugang zu solchen Inhalten», erklärt Patrik Killer, leitender Jugendanwalt der Jugendanwaltschaft Stadt Zürich, die Zunahme. Oft seien die Jugendlichen auch gedankenlos: «Sie sehen ein Video und schicken es weiter, ohne sich Gedanken zu machen, welche Konsequenzen es haben könnte.»

Beim Versenden von Nackt-Selfies gehe es um Selbstdarstellung und darum, sich zu inszenieren. Dass es strafbar sei, solche Filme herzustellen und zu verschicken, sei den Jugendlichen nicht bewusst.

Die Jugendlichen verschicken Nackt-Selfies um sich zu inszenieren.
Autor: Patrik KillerLeitender Jugendanwalt

Verzeigungen wegen Pornografie

2018
2017
8481

Was auffällt: Bei den wegen Pornografie verzeigten Jugendlichen ging es in jedem dritten Fall um selbsterstelltes Material. Und waren es früher vor allem Mädchen, die sich nackt filmten oder fotografierten, tun dies nun offenbar auch vermehrt die Buben. «Bei ihnen geht es oft um eine Demonstration der eigenen Potenz», sagt Killer. Mädchen verschickten solche Inhalte eher als Liebesbeweis oder weil sie auf der Suche nach Anerkennung seien.

Jugendliche und Eltern in der Pflicht

Rechtlich gesehen, sagt Killer, handle es sich dabei bei den unter 16-jährigen um die Herstellung von Kinderpornografie. Ausserdem würden die Bilder jeglicher Kontrolle entgleiten und könnten in falsche Hände geraten. Killer sieht hier sowohl die Jugendlichen als auch die Eltern in der Pflicht: «Die Jugendlichen sollen sich überlegen, was sie weiterschicken und selbst herstellen. Und die Eltern sollen in Kontakt sein mit ihren Kindern und über diese Inhalte sprechen.»

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