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Zürich Schaffhausen Kampf um den Klärschlamm: Gemeinden unterliegen vor Bundesgericht

Dübendorf, Dietlikon und Wangen-Brüttisellen wollen ihren Klärschlamm behalten und nicht dem Kanton Zürich abgeben, wie dies ein Gesetz ab 2015 verlangt. Bis vor Bundesgericht zogen sie ihre Beschwerde. Dieses sagt nun: Der Kanton und die Gemeinden sollen ihren Disput untereinander klären.

2011 hat der Zürcher Regierungsrat beschlossen, dass ab Juli 2015 der Klärschlamm aus dem ganzen Kanton in der Verwertungsanlage Werdhölzli gesammelt wird. Dort soll dann aus dem Abfallprodukt der Abwasserreinigung Biogas produziert werden.

Ein Kübel voller Klärschlamm
Legende: Der Dreck ist zwei Millionen wert. Klärschlamm aus dem Faulturm einer Kläranlage. zvg

Damit sind Dübendorf, Dietlikon und Wangen-Brüttisellen nicht einverstanden. Sie wollen sich bis 2026 um ihren eigenen Dreck kümmern. Denn ihnen entstehe ein finanzieller Schaden von über zwei Millionen Franken, wenn sie den Klärschlamm abgeben müssten. Sie beschwerten sich und gelangten bis vor Bundesgericht.

Das Bundesgericht urteilt nun, es sei für diese Schlammschlacht gar nicht zuständig. Denn die Gemeinden seien nicht berechtigt, sich zu beschweren. Ausserdem sollten der Kanton und die Gemeinden ihre Meinungsverschiedenheiten auf politischer Ebene lösen.

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