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Fürsorgerische Unterbringung Kanton Zürich will keine Praxisänderung

Rund 3000 Menschen werden im Kanton Zürich jedes Jahr fürsorgerisch untergebracht. Das heisst, sie werden gegen ihren Willen in eine psychiatrische Klinik eingewiesen, weil sie sich selbst oder andere gefährden. Jeder vierte Patient oder jede vierte Patientin, die in einer psychiatrischen Klinik weilt, ist auf Grund einer fürsorgerischen Unterbringung dort. Der Kanton Zürich habe eine der höchsten «Unterbringungsraten» der Schweiz, bestätigt Matthias Jäger, Leitender Arzt der psychiatrischen Universitätsklinik Zürich.

Nur noch Psychiater sollen einweisen dürfen

Diese hohe Quote liege unter anderem daran, dass im Kanton Zürich jeder Arzt und jede Ärztin eine fürsorgerische Unterbringung anordnen könne, kritisiert Matthias Jäger: «Wir bekommen immer mal wieder Patienten zugewiesen, wo noch eine Reihe weniger einschneidende Möglichkeiten zur Verfügung gestanden hätten. Da war einfach möglicherweise das Wissen des zuweisenden Arztes nicht vorhanden.»

Matthias Jäger würde es deshalb begrüssen, wenn nur noch Ärzte eine fürsorgerische Unterbringung anordnen dürfen, die entsprechend geschult sind und routiniert mit dem Thema umgehen. So wie es zum Beispiel in Basel-Stadt der Fall ist.

Kanton sieht keinen Änderungsbedarf

Die Zürcher Gesundheitsdirektion sieht allerdings keinen Grund, an dieser Praxis etwas zu ändern. «Wir sehen dies momentan nicht als angebracht, weil diese Frage vor wenigen Jahren politisch debattiert und beantwortet wurde», sagt Tobias Wolf von der Gesundheitsdirektion. Der Kanton untersuche die Gründe für die hohe Unterbringungsquote allerdings.

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