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Zürich Schaffhausen Kantonsrat darf nicht mehr kneifen

Nichts tun, geht nicht. Der Zürcher Kantonsrat gibt sich selber neue Regeln. Wenn eine Volksinitiative angenommen wird, muss er künftig den konkreten Vorschlag zur Umsetzung behandeln. Im Falle der Kulturlandinitiative hatte er dies unterlassen. Das setzte einen Rüffel des Bundesgerichts ab.

2012 stimmten die Stimmberechtigten der Kulturlandinitiative mit 55 Prozent zu. Die Vorlage der Grünen verlangt einen besseren Schutz von Grünflächen. Die Initiative war als «allgemeine Anregung» formuliert. Das heisst, dass der Regierungsrat einen konkreten Vorschlag ausarbeiten und diesen nochmals dem Kantonsrat vorlegen musste.

Der Kantonsrat weigerte sich jedoch, die Vorlage nochmals zu beraten. Die Anliegen der Initiative seien im Richtplan bereits ausreichend berücksichtigt, begründete die bürgerliche Mehrheit diesen Entscheid.

Die Grünen reichten darauf eine Beschwerde ein und erhielten vor Bundesgericht recht. Der Kantonsrat müsse einen Beschluss zu einer solchen Umsetzungsvorlage fassen, betonte das Gericht. Gegen diesen kann das Referendum ergriffen werden, so dass das Volk nochmals zur genauen Umsetzung Stellung nehmen kann.

Kantonsrat beugt sich dem Bundesgericht

Nun reagierte der Kantonsrat auf dieses Urteil und passte die gesetzlichen Regeln an. Die Grüne Esther Guyer sprach von einer «Ströfzgi», welche der Rat hier erledigen müsse. Auf der anderen Seite gestand CVP-Vertreter Philipp Kutter ein, dass man damals «mindestens auf die Vorlage hätte eintreten müssen».

Die Umsetzung einer Volksinitiative wird nun also immer vom Kantonsrat beraten. Abstimmen darüber muss er jedoch nicht. Damit soll verhindert werden, dass Kantonsratsmitglieder gegen ihren eigenen Willen einer Vorlage zustimmen müssen. Auch mit diesem Vorgehen bleibt jedoch die Möglichkeit offen, dass die Stimmberechtigten nochmals entscheiden können.

«Kein Ausdruck politischer Reife»

Diese Möglichkeit wurde von der Linken im Rat kritisiert. Für Alain Griffel, Staatsrechtsprofessor an der Universität Zürich, ist diese Möglichkeit «kein Ausdruck von politischer Reife», wie er auf Anfrage des «Regionaljournals Zürich Schaffhausen» erklärte. Rechtlich sei dieses Vorgehen jedoch korrekt.

Im Fall der Kulturlandinitiative kommt es schon zur Abstimmung

Im Fall der Kulturlandinitiative reagierte der Kantonsrat bereits auf den Entscheid des Bundesgerichts. Es diskutierte den Vorschlag der Regierung, stimmte jedoch nicht ab. Nun ist – am 27. November – erneut das Volk an der Reihe.

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