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Zürich Schaffhausen Kein Wilder Westen mehr im Zürcher Untergrund

Jeder Flecken des Kantons Zürich ist irgendwie gesetzlich geregelt - nur der Untergrund ist ein rechtsfreier Raum. Bis jetzt. Der Zürcher Regierungsrat will das nun ändern. Er hat ein Gesetz entworfen, das die umweltverträgliche Nutzung des Untergrunds auf eine gesetzliche Grundlage stellen soll.

Mit dem neuen Gesetz will der Zürcher Regierungsrat günstige Rahmenbedingungen für die Geothermie schaffen, wie er in einer Mitteilung vom Donnerstag schreibt. Das Interesse an der Nutzung dieser nachhaltigen Energiegewinnung habe in den letzten Jahren stark zugenommen.

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Spielregeln für den Untergrund (31.3.2016)
02:34 min
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Anlass zum neuen Gesetz gab auch eine Motion von FDP, BDP und Grünen aus dem Kantonsrat, in welcher die Geothermie als eine «absolut zukunftsträchtige Technologie» bezeichnet wurde. In Pionierprojekte werde aber nur investiert, wenn diese gesetzlich geregelt seien. Dem kommt der Regierungsrat mit dem Gesetzesentwurf nun nach.

Erdsonden nicht betroffen

Ziel des Gesetzes sei es, Bevölkerung und Umwelt vor Schäden zu bewahren und Rechtssicherheit für Unternehmer und Investoren zu schaffen. Das Gesetz regelt also, wer wofür eine Bewilligung braucht, wer sie erteilt und es klärt Haftungsfragen. «Unter das Gesetz fallen aber in erster Linie grosse Anlagen», erklärt Andreas Kapp von der Zürcher Baudirektion. Erdwärmesonden oder andere Untergrund-Projekte bis zu 1000 Metern Tiefe wären nicht betroffen.

Alle Daten sollen öffentlich sein

Bewusst weggelassen wurde im Gesetz auch eine Regelung fürs Fracking, eine umstrittene Technologie zur Erdgasgewinnung. «Man wollte nicht einzelne Technologien per se erlauben oder verbieten», sagt Kapp dazu. Jedes Projekt müsse im Einzelnen auf seine Umweltverträglichkeit geprüft werden. Alle gesammelten Daten von jeweiligen Projekten müssen zudem dem Kanton unentgeltlich zur Verfügung gestellt werden. Diese Daten, so die Argumentation der Regierung, gehörten der Öffentlichkeit.

Die Baudirektion wird in den kommenden drei Monaten eine Vernehmlassung zum Gesetzesentwurf durchführen.

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