- Seit 2012 gelten im Kanton Zürich Mindestfallzahlen pro Spital. Ab dem 1. Januar kommen nun für sechs Eingriffe Mindestfallzahlen pro Arzt hinzu.
- Das Bundesverwaltungsgericht hat eine Beschwerde des Spitals Bülach gegen den Entscheid des Zürcher Regierungsrats abgewiesen.
- Gemäss Gericht liegen die Mindestfallzahlen im öffentlichen Interesse und sind verhältnismässig.
- Acht weitere Beschwerden von Spitälern sind noch beim Bundesverwaltungsgericht hängig.
Die betroffenen Spitäler müssen nun dafür sorgen, dass in den sechs Bereichen nur noch Chirurgen eingesetzt werden, welche die Mindestfallzahlen erreicht haben und somit genügend Praxis aufweisen.
Die Zürcher Gesundheitsdirektion freut sich über das Urteil. Mit steigender Fallzahl steige auch die Qualität in der Behandlung. Gleichzeitig sinke das Risiko, dass bei einer Behandlung Fehler passierten, heisst es in einer Mitteilung.
Zürcher Patienten haben heute mehr Sicherheit und mehr Qualität im Operationssaal gewonnen.
Thomas Langhart, Sprecher des Spital Bülach, bedauert das Urteil. Die Umsetzung sei aber kein Problem. Das Spital Bülach könne seinen Leistungsauftrag auch unter den neuen Voraussetzungen noch erfüllen.
Unsere unternehmerische Freiheit ist eingeschränkt, unsere Existenz ist aber nicht gefährdet.
Um die neuen Auflagen erfüllen zu können, muss das Spital Bülach künftig aber mehr mit anderen Spitälern zusammenarbeiten.
Das wird von den Ärzten verlangt
Operation | Mindestfallzahlen für Ärzte |
Prostataentfernung | 10 |
Hüftprothese | 15 |
Knieprothese | 15 |
Unterleibskrebs | 20 |
Brustkrebs | 30 |
Ersatz von Gelenkprothesen | 50 |
Das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts ist endgültig und kann nicht ans Bundesgericht weitergezogen werden.