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Zürich Schaffhausen Kleine Sexsalons in Wohngebieten erlauben

Kleine Sexsalons sollen in Zürich auch in Wohngebieten wieder erlaubt werden. Das verlangt der Zürcher Gemeiderat, gegen den Willen des Stadtrats.

Die geltende Bau- und Zonenordnung BZO schreibt vor, dass in Zonen mit einem Wohnanteil von 50 Prozent und mehr keine Sexsalons betrieben werden dürfen. Ein Verbot, das aus den 1990-er Jahren stammt, als es in vielen Quartieren zu grossen Problemen mit Sexsalons kam.

Nun beantragte AL-Gemeinderat Niklaus Scherr, dass diese Regelung wieder aufgehoben wird. Er erachtet es als nicht gerechtfertigt, dass in der BZO ein einziges Gewerbe verboten wird.

Stadtrat warnt vor Zuständen wie früher

Diese Forderung ging den anderen Parteien zu weit. So kam es zum Kompromiss, dass grosse Etablissements in Wohngebieten verboten bleiben. Kleine Salons sollen jedoch erlaubt werden.

Stadtrat André Odermatt kämpfte erfolglos gegen dieses Anliegen. Er erinnerte an die schlechten Erfahrungen in der Vergangenheit. Es gehe um den Schutz der Wohnbevölkerung. «Wo gewohnt wird, soll es keine Sexsalons geben.»

Dennoch stimmten alle Parteien für eine Lockerung. Einzig die SVP enthielt sich der Stimme.

Nun muss der Stadtrat – gegen seinen Willen – eine konkrete Vorlage ausarbeiten.

BZO fertig beraten

Bevor der Gemeinderat die BZO in diesem Punkt schon wieder ändern will, verabschiedete er die revidierte BZO. Nach den langen Beratungen im Juni wurde diese sprachlich bereiningt und gelangte nochmals zur Abstimmung. Die neue BZO bringt teilweise eine Verdichtung und soll Platz für zusätzliche Bewohner schaffen. Sie muss nun von der Kantonsregierung genehmigt werden.

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