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Lärmklage erfolgreich Zürcher Gericht verpasst Hühnern längere Nachtruhe

Die Nachbarn beklagten sich über den Lärm im Quartier und erhielten Recht. Die Hühner müssen bis 7 Uhr im Stall bleiben.

Die Szenerie ist idyllisch: Ein Quartier, geprägt von Einfamilienhäusern mit viel Umschwung. Doch die Idylle ist trügerisch. Regelmässig reissen die Anwohner «unvorhersehbare Schreie» und «sehr lautes» Krähen aus dem Schlaf. So beschreiben sie es selber. Und auch tagsüber fühlen sie sich gestört. Missetäter sind zehn bis 16 Seidenhühner, diverse Küken und ein Hahn.

Die Nachbarn fordern deshalb: Die Hühner müssen werktags von 19 Uhr bis 9 Uhr in den Stall, an den Wochenenden gar von 18 Uhr bis 11 Uhr.

Hähne sollen ihre Lautäusserungen in Wohngebieten nicht uneingeschränkt verbreiten können.
Autor: Baurekursgericht des Kantons Zürich

Das sei mit dem Tierwohl nicht vereinbar, fanden die Richter des Zürcher Baurekursgerichts. Doch nach einem Augenschein beschreiben sie das Krähen als «relativ intensiv». Die Richter verordneten deshalb eine etwas längere Nachtruhe: werktags bis 7 Uhr und am Wochenende bis 8 Uhr. Schliesslich seien Handwerker auch ab 7 Uhr unterwegs.

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