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Zürich Schaffhausen Mehrfache Schändung: Anästhesiepfleger unter Anklage

Mehr als zwei Jahre lang hat die Zürcher Staatsanwaltschaft den Fall untersucht. Nun erhebt sie gegen einen ehemaligen Anästhesiepfleger des Unispitals Anklage wegen mehrfacher Schändung.

An 11 Frauen soll sich der 47-jährige Anästhesiepfleger sexuell vergangen haben, teilt die Zürcher Oberstaatsanwaltschaft mit. Die Übergriffe sollen zwischen 2008 und 2011 in den Aufwach- und Überwachungsstationen des Universitätsspitals passiert sein.

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Anklage wegen Schändung (Barbara Seiler, 3.6.2013)
01:44 min
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Ans Licht kamen sie, weil eine betroffene Patientin nach ihrem Spitalaufenthalt Anzeige erstattete. Die Staatsanwaltschaft erkundigte sich daraufhin bei zahlreichen Patientinnen nach besonderen Vorkommnissen. Diverse Frauen hätten sich dann gemeldet. Der Mann wurde sofort freigestellt. Seit dem 14. September 2011 sitzt der Pfleger in Untersuchungshaft. Er streitet alles ab. Die Staatsanwaltschaft sieht bei ihm Fluchtgefahr und hat deshalb Sicherheitshaft für den Angeklagten beantragt.

 Verhandlungstermin steht noch nicht fest

Die Verhandlung wird vor dem Bezirksgericht Zürich stattfinden. Erst dort will die Staatsanwältin bekannt geben, was für eine Strafe sie für den Pfleger fordert. Im Strafgesetzbuch beginnt das Strafmass für Schändung bei einer Geldstrafe und reicht bis zu einer Freiheitsstrafe von 10 Jahren. 

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