Hugo Portmann sitzt seit bald 35 Jahren im Gefängnis. Seine reguläre Haftstrafe endet am 17. Juli. Danach würde eine verhängte Verwahrung greifen. Sowohl Portmanns Verteidiger als auch der Staatsanwalt sprachen sich jedoch für eine bedingte Entlassung aus.
Das Bezirksgericht Horgen gewährte diese nun - bei einer Probezeit von drei Jahren Jahren. Während der Probezeit muss er unter anderem an Bewährungshilfegesprächen teilnehmen. Zudem darf er keine Waffen besitzen und keine Waffengeschäfte aufsuchen.
Er hat mit geladener Waffe Banken überfallen, hat auf der Flucht auf Polizisten geschossen, ist mehrmals aus dem Gefängnis geflüchtet und hat Geiseln genommen: Hugo Portmann war in den 1980ern und 1990ern ein Gewohnheitsverbrecher (siehe unten). Deshalb wurde dreimal eine Verwahrung gegen ihn ausgesprochen.
Allerdings ist die Verwahrung wegen «Gewohnheitsverbrechen» seit der Revision des Strafgesetzes von 2006 nicht mehr vorgesehen. Und ein neues Bundesgerichtsurteil sagt: Verwahrt werden darf nur, wer an einer psychischen Störung leidet, die mit dem Delikt zusammen hängt. Dies trifft bei Hugo Portmann nicht zu, sagen mehrere Gutachten.
Trotzdem wurde von Hugo Portmann mehrfach verlangt, dass er im Gefängnis eine Therapie beginnt. Der Bankräuber weigerte sich stets, mit dem Argument, dass er kein psychisches Problem habe. Eine Therapie hätte seine Aussichten auf Lockerung des Vollzugs verbessert.
Die Verbrecherkarriere von Hugo Portmann
1983 | Hugo Portmann überfällt die ZKB Filialen in Dietlikon und Wallisellen mit geladener Waffe. Er bedroht Kunden und demoliert auf der Flucht mit einem gestohlenen Auto vier Fahrzeuge. Die Polizei stoppt ihn, indem sie ihn anschiesst. |
1984 | Hugo Portmann erhält für seine Verbrechen zwölf Jahre Zuchthaus. |
1988 | Hugo Portmann flüchtet während eines Hafturlaubs und überfällt schwer bewaffnet eine Bank in Adliswil. Er schiesst auf Panzerglas, hinter dem ein Bankangestellter sitzt. Auf der Flucht feuert er seine Waffe in Richtung Polizei ab. |
1990 | Hugo Portmann erhält weitere neun Jahre Zuchthaus, dazu eine Verwahrung als Gewohnheitsverbrecher. Die Schüsse werden gemäss einem Artikel im «Tages-Anzeiger» als Gefährdung des Lebens, nicht als versuchte vorsätzliche Tötung gewertet. |
1992 | Hugo Portmann erhält vom Direktor der Haftanstalt La Stampa TI die Erlaubnis, an einem Berglauf teilzunehmen. Am Ziel läuft er weiter und flüchtet. Erneut schiesst er auf der Flucht auf Polizisten. Er erhält weitere fünf Jahre Zuchthaus und eine zweite Verwahrung. |
1998 | Ein Gutachten kommt zum Schluss, Hugo Portmann leide nicht an einer «schwerwiegenden Störung». Er wird in die halboffene Anstalt Realta GR verlegt. |
1999 | Im Februar türmt Hugo Portmann Schnee zu einem vier Meter hohen Berg auf und nutzt ihn zur Flucht. Ausbrecherkönig Walter Stürm nimmt ihn auf. Gemeinsam überfallen sie eine Bank und nehmen den Bankverwalter und seine Familie als Geiseln. Hugo Portmann wird verhaftet und zu weiteren neun Jahren Zuchthaus verurteilt. Eine dritte Verwahrung wird ausgesprochen. |