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Zürich Schaffhausen «Parkhausmörderin»: Neues Gutachten angefordert

Das Bezirksgericht Zürich kann noch nicht beurteilen, ob die sogenannte «Parkhausmörderin» weiter verwahrt bleibt. Zuerst brauche es ein weiteres psychiatrisches Gutachten.

Caroline H. ermordete in den 1990er-Jahren zwei Frauen und versuchte, eine dritte Frau zu töten. Auch 40 Brände wurden ihr zur Last gelegt. Als «gefährlichste Frau der Schweiz» ging die heute 43-Jährige in die Kriminalgeschichte ein. 2001 wurde sie zu einer lebenslänglichen Zuchthaus-Strafe verurteilt. Sie ist seither verwahrt.

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Neues Gutachten soll Klarheit schaffen (27.1.2016)
01:49 min
abspielen. Laufzeit 1 Minute 49 Sekunden.

Mit einem neuen Prozess versucht Caroline H., diese Verwahrung in eine stationäre therapeutische Massnahme – im Volksmund «kleine Verwahrung» genannt – umzuwandeln. Die Hauptverhandlung und Anhörung der Verurteilten am Bezirksgericht Zürich fand am 20. Januar 2016 statt.

Wie gross ist das Rückfallrisiko?

Auf das Urteil muss die «Parkhausmörderin» nun aber länger warten. Das Bezirksgericht hat beschlossen, dass zuerst ein neues psychiatrisches Gutachten erstellt werden muss. Das neue Gutachten wird voraussichtlich in ungefähr drei Monaten vorliegen.

Das letzte psychiatrische Gutachten datiert vom 31. März 2014. Seither seien bei der Verurteilten «verschiedene Veränderungen» zu verzeichnen, teilt das Bezirksgericht mit.

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