Eine weitere wichtige Hürde wurde genommen. Die Rahmenorganisation der Fusion steht. Die Zentralkirchenpflege der Reformierten in der Stadt Zürich hat diese vor ein paar Tagen verabschiedet. Sie beinhaltet folgende Punkte:
- Ein Stadtparlament löst die Kirchenversammlungen ab. Eine solche wäre mit 90 000 möglichen Teilnehmern unmöglich.
- Eine Kirchenpflege mit 7 Vertretern soll gegründet werden. Sie ist sozusagen die Regierung und setzt die Entscheide des Parlaments um.
- 10 Kirchenkreise sind geplant. Die Kirchenmitglieder der einzelnen Kreise sollen selber bestimmen können, wie sie sich organisieren wollen, und sollen möglichst viele Freiheiten behalten.
- Es entsteht eine zentrale Geschäftsstelle. Sie unterstützt die Kirchenpflege und erledigt administrative Arbeiten. Dazu zählen zum Beispiel das Personalwesen oder die Verwaltung der Liegenschaften. Was heute noch jede Kirchgemeinde selber erledigt, soll zusammengeführt werden.
Bereits 2019 sollen diese Reformen umgesetzt sein. Dieser Zeitplan sei ambitioniert, sagt Andreas Hurter, Verbandspräsident der Stadtzürcher Reformierten. Ein solcher Reformprozess koste viel Energie. Man könne diese zusätzliche Belastung daher nicht sechs oder acht Jahre aushalten.
Die gesetzliche Grundlage fehlt noch
Mit dem aktuellen kantonalen Kirchengesetz wäre diese Reform gar nicht erlaubt. Daher hat der Regierungsrat erst vor Kurzem einen Änderungsvorschlag beschlossen. Dieser soll der reformierten Kirche im Kanton Zürich mehr Freiheit geben. Kirchenparlamente wären dann erlaubt. Und auch über die Nutzung der Immobilien dürften die Kirchen selber bestimmen. Als nächstes entscheidet der Zürcher Kantonsrat über den Vorschlag des Regierungsrates.