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Zürich Schaffhausen Schluss mit Laienrichtern

Im Kanton Zürich sollen nur noch ausgebildete Juristen Bezirksrichter sein. Der Zürcher Kantonsrat hat zu einer parlamentarischen Initiative Ja gesagt, welche die Abschaffung der Laienrichter fordert. Das letzte Wort hat wohl das Volk.

Vorläufig unterstützt wurde die parlamentarische Initiative bereits letztes Jahr von FDP, CVP, GLP, SP und Grünen. Sie alle plädierten für die Abschaffung des Laienrichteramts an den Bezirksgerichten. Die Laienrichter seien mit komplexen juristischen Fällen oft überfordert, und zudem sei Zürich der einzige Kanton, der noch Laienrichter beschäftige.

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Kantonsrat ist gegen Laienrichter am Bezirksgericht (17.8.2015)
02:37 min
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Die juristische Kommission des Zürcher Kantonsrats hatte den Vorstoss dann geprüft und dem Parlament mit 8 zu 7 Stimmen zur Annahme empfohlen. Nun ist der Rat dieser Empfehlung gefolgt: Nach einer langen und bewegten Debatte sagte er mit 94 zu 67 Stimmen Ja zu einer entsprechenden Gesetzesänderung. Hauptargument der Befürworter: Laienrichterinnen und Laienrichter seien nicht professionell genug und deshalb auch nicht mehr zeitgemäss.

Aktuell amtieren im Kanton Zürich noch rund 20 Laienrichter an Bezirksgerichten. Seit mehreren Jahren sind sie nur noch als Einzelrichter tätig. In dieser Funktion seien sie fachlich überfordert, meinten Vertreter der SP. Votanten von SVP, EDU und EVP hielten dagegen, Laienrichter hätten zumeist mit Familienrecht zu tun und in dieser Funktion oft mehr gesunden Menschenverstand als Profis.

Ich kenne niemanden, der explizit einen Laienanwalt sucht, wenn er vor Gericht geht.
Autor: Jacqueline Fehr Justizdirektorin des Kantons Zürich

Justizdirektorin Jacqueline Fehr liess das gegnerische Plädoyer nicht gelten: Wer sich vor Gericht verteidigen lasse, nehme sich ja auch keinen Laienanwalt, meinte sie. Nach dem Ja des Parlaments hat die SVP ein Referendum angekündigt. Das letzte Urteil über die Zürcher Laienrichter fällt also das Zürcher Stimmvolk.

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