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Zürich Schaffhausen Schweinezüchter bestreitet Vorwurf der Tierquälerei

15 Monate Gefängnis unbedingt – so lautet der Strafantrag im Prozess gegen einen ehemaligen Schweinehalter vor dem Bezirksgericht Hinwil. Der Antrag ist ungewöhnlich hoch. Der Angeklagte bestreitet den Vorwurf der Tierquälerei.

Laut Anklage hat der 46-jährige Mann aus dem Zürcher Oberland seine Tiere miserabel gehalten. Die Staatsanwaltschaft moniert stinkende Ställe, überbelegte und vernachlässigte Boxen, in denen sich die Tiere kaum bewegen konnten, sowie verletzte und kranke Tiere, die nicht medizinisch behandelt wurden. So sollen laut Anklage insgesamt 13 Schweine wegen Vernachlässigung gestorben sein.

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Die wichtigsten Argumente von Anklage und Verteidigung (1.9.2016)
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Vor Gericht gab der Angeklagte zu, dass die Platzverhältnisse auf seinem Hof prekär waren. Es sei aus baulichen Gründen aber unmöglich gewesen, diesen Zustand zu verbessern. Ausserdem habe er den Betrieb geerbt und eigentlich gar nicht übernehmen wollen. Sein Kerngeschäft sei der Betrieb einer Molkerei gewesen, die Schweine habe ein Angestellter betreut. Den Vorwurf der Tierquälerei wies der Angeklagte vehement zurück: Er und sein Mitarbeiter hätten die Tiere nie leiden lassen.

Der Verteidiger forderte deshalb eine bedingte Gefängnisstrafe von sechs Monaten. Die Familie habe seinen Mandanten dazu gezwungen, den Mastbetrieb zu führen, obwohl er diesen eigentlich verkaufen wollte, sagte der Verteidiger in seinem Plädoyer. Zudem habe der Angestellte die Anweisungen des Angeklagten nicht befolgt. Der Angeklagte habe also nicht vorsätzlich gehandelt.

Anordnungen des Veterinäramts ignoriert

Die Anklage kam nicht von einem Tag auf den anderen: Zuvor hatte das Veterinäramt mehrmals den Hof des Angeklagten besucht und Verbesserungen angeordnet, allerdings erfolglos. Neben Tierquälerei werden dem Mann auch Verstösse gegen das Umwelt-, das Lebensmittel-, das Heilmittel- und das Tierseuchengesetz vorgeworfen. Er habe entsprechende Vorschriften missachtet und Anordnungen der Behörden nicht befolgt. Das Urteil folgt am kommenden Donnerstag.

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Tierschützer und Tierzüchter sind sich einig (1.9.2016)
02:02 min
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Der Zürcher Tierschutz würde ein hartes Urteil begrüssen. «Es würde ein Exempel statuieren. Einerseits wäre es eine Abschreckung für andere Tierhalter, andererseits hätte es Signalwirkung für weitere Gerichte», sagt Vorstandsmitglied Nadja Brodmann auf Anfrage des «Regionaljournals».

Solche Leute haben in der Branche keinen Platz.
Autor: Christian Gerber Schweinezüchterverband Ostschweiz

Aber auch die Tierzüchter sind für ein hartes Durchgreifen. «Solche Leute haben in unserer Branche keinen Platz», meint Christian Gerber, Sektionspräsident des Schweinezüchterverbands Ostschweiz. Sollte er sich tatsächlich so zugetragen haben, handle es sich beim vorliegende Fall aber zweifellos um einen Einzelfall, sagen sowohl Brodmann als auch Gerber. Die meisten Züchter würden sich an die Gesetze halten. Und deshalb gehe es auch den meisten Zürcher Schweinen gut.

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