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Wegen Lärmschutzverordnung Stadt Zürich rüstet 1200 Häuser mit Schallschutzfenstern aus

Viele Menschen fühlen sich vom Strassenlärm gestört. Bei 1200 Gebäuden in der Stadt Zürich wird der Alarmwert jedoch dauerhaft überschritten. Der Stadtrat schafft nun Abhilfe, auch weil er vom Bund dazu verpflichtet ist.

Alarmwert für Strassenlärm

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Der Alarmwert gilt als überschritten, wenn die Lärmbelastung an einer bestimmten Stelle tagsüber im Schnitt 65-75 Dezibel erreicht. In der Nacht darf der Strassenlärm nicht über 60-70 Dezibel betragen.

Die Lärmsanierungsmassnahme kostet die Stadt Zürich gut 20 Millionen Franken, die bisher grösste derartige Ausgabe. Dafür lässt sie 10'200 Schallschutzfenster an 1200 Häusern einbauen. In Genuss der neuen Fenster kommen gemäss Mitteilung des Stadtrats all jene Häuser, bei denen der Alarmwert für Strassenlärm dauerhaft überschritten wird.

Als Beispiele werden Liegenschaften an gewissen Abschnitten der Badener-, Birmensdorfer- und Bucheggstrasse genannt. Ihre Bewohnerinnen und Bewohner sollen nun also besser geschützt werden.

Bund unterstützt Lärmsanierung

Die Stadt Zürich ist durch die Lärmschutzverordnung des Bundes dazu verpflichtet, etwas zu unternehmen. Der Bund steuert 400 Franken pro Fenster an die Lärmsanierungsmassnahme bei. Im Gegenzug muss die Stadt die Fenster bis Ende März 2018 installiert haben.

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