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Zürich Schaffhausen Taxi-Streit Winterthur: Niederlage für den Winterthurer Taxikönig

Die revidierte Taxiverordnung in Winterthur ist rechtlich zulässig. Zu diesem Entscheid gelangt der Bezirksrat Winterthur. Er weist damit Beschwerden eines Taxiunternehmens ab, der sich gegen die Gleichstellung der sogenannten A- und B-Lizenztaxis wehrte. Die Stadt freut sich über den Entscheid.

Das Winterthurer Stimmvolk nahm die revidierte Taxiverordnung im Juni 2013 an und wartet seitdem auf die Umsetzung. Der Grund: Der grösste Taxiunternehmer Winterthurs, Thomas Schönenberger, reichte Beschwerde gegen die neue Verordnung ein. Er machte unter anderem eine Verletzung der Wirtschaftsfreiheit geltend und bemängelte die Kontingentierung der Anzahl Betriebsbewilligungen.

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Rekurs abgelehnt - Niederlage des Taxikönigs (3.7.2014)
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Der Bezirksrat Winterthur hat nun die Beschwerden abgelehnt, wie er am Donnerstag mitteilt. Die Stadt Winterthur habe mit der Taxiverordnung eine rechtlich zulässige Regelung getroffen. Die Regelungen stünden im öffentlichen Interesse und seien verhältnissmässig.

Barbara Günthard-Maier: «Das ist sehr gut»

Im Winterthurer Stadtrat ist die Freude gross. «Das ist natürlich höchst erfreulich», sagt die zuständige Stadträtin Barbara Günthard-Maier. Das Ziel der Verordnung sei es, der Winterthurer Bevölkerung eine gute Taxidienstleistung zu gewährleisten. Nun bestätige der Bezirksrat dieses Vorhaben. «Das ist sehr gut.» Froh zeigte sich auf Anfrage des «Regionaljournal Zürich Schaffhausen» auch der selbständige Taxifahrer Andreas Weibel. Er hatte sich an vorderster Front für die neue Taxiverordnung eingesetzt.

Trotzdem dürfte es noch länger gehen, bis die Verordnung endlich umgesetzt werden kann. Taxiunternehmer Schönenberger kündete bereits bei der Abstimmung an, den Entscheid bis vor Bundesgericht weiter zuziehen. Für eine Stellungnahme war er am Donnerstag nicht erreichbar.

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