Zum Inhalt springen

Header

Inhalt

Zürich Schaffhausen Todesdrohung über Facebook: 23-jähriger Zürcher verurteilt

Das Zürcher Obergericht hat am Montag einen ehemaligen Gymnasiasten wegen «Schreckung der Bevölkerung» verurteilt. Weil ihm niemand seiner rund 290 Facebook-Freunde zum Geburtstag gratuliert hatte, hatte er sie mit dem Tod bedroht.

Das Gericht verurteilte den heute 23-jährigen Mann zu einer teilbedingten Geldstrafe von 45 Tagessätzen zu zehn Franken wegen «Schreckung der Bevölkerung». Davon sind 21 Tagessätze unbedingt. Damit korrigierte das Gericht das Urteil des Bezirksgerichts Zürich leicht nach unten.

Als ihm an seinem Geburtstag im März 2012 keiner seiner Facebook-Freunde gratulierte, kündigte der Schüler auf seinem Facebook-Profil an, dass er es allen zurückzahlen werde. Er werde alle vernichten. «Pow, Pow, Pow!» beendete er seinen Eintrag. Eine Mitschülerin, die die Statusmeldung las, informierte einen Lehrer. Dieser schaltete umgehend die Polizei ein. Der Beschuldigte musste für drei Wochen in Untersuchungshaft und wurde psychiatrisch begutachtet.

«Es war nur ein Witz»

Obschon ihn ein Experte als nicht gefährlich einstufte, leitete die Staatsanwaltschaft eine Strafuntersuchung ein. Gegen einen Strafbefehl wehrte sich der Schüler vor Bezirksgericht. Dessen Urteil zog er ans Obergericht weiter. Bei seinem Eintrag habe es sich um einen Witz gehandelt, sagte der Angeklagte. Auch berief er sich auf seine künstlerische Freiheit. Er habe niemanden ängstigen wollen, beteuerte er.

«Mit dem Schlimmsten gedroht»

Für das Obergericht handelte es sich keineswegs um einen Witz. Auch stufte es die Botschaft als Nachricht an die Öffentlichkeit ein. Der Beschuldigte habe schwerste mögliche Folgen angekündigt. «Sie werden nicht bestraft, weil Sie die Drohung in die Tat umsetzen wollten, sondern weil Sie sie angebracht haben», sagte der Gerichtsvorsitzende.

Es ist ein Urteil, das enorme Auswirkungen auf die Verwendung von Facebook haben wird
Autor: Martino Mona Strafrechtsprofessor der Universität Bern

Um den Tatbestand der «Schreckung der Bevölkerung» zu erfüllen, darf sich die Drohung nicht an einen definierte Kreis von Personen richten, etwa den Freundeskreis oder die Familie. Für das Obergericht bestünden nun Facebook-Freunde aus einer anonyme Masse, an die die Drohung gerichtet war, so Martino Mona gegenüber dem «Regionaljournal Zürich Schaffhausen»

Für Martino Mona ist die Vorstellung von Freundschaft, die das Obergericht verwendete, veraltet: Virtuelle Freundschaften seien eine andere Form der Freundschaft, die durchaus vergleichbar mit reellen Freundschaften sein könnten.

Jederzeit top informiert!
Erhalten Sie alle News-Highlights direkt per Browser-Push und bleiben Sie immer auf dem Laufenden.
Schliessen

Jederzeit top informiert!

Erhalten Sie alle News-Highlights direkt per Browser-Push und bleiben Sie immer auf dem Laufenden. Mehr

Push-Benachrichtigungen sind kurze Hinweise auf Ihrem Bildschirm mit den wichtigsten Nachrichten - unabhängig davon, ob srf.ch gerade geöffnet ist oder nicht. Klicken Sie auf einen der Hinweise, so gelangen Sie zum entsprechenden Artikel. Sie können diese Mitteilungen jederzeit wieder deaktivieren. Weniger

Sie haben diesen Hinweis zur Aktivierung von Browser-Push-Mitteilungen bereits mehrfach ausgeblendet. Wollen Sie diesen Hinweis permanent ausblenden oder in einigen Wochen nochmals daran erinnert werden?

Meistgelesene Artikel