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Zürich Schaffhausen Tötungsdelikt am Katzensee vor Zürcher Bezirksgericht

Das Tötungsdelikt an einer 50-jährigen Frau aus Zürich-Affoltern vor drei Jahren ist bis heute ungeklärt. Der angeklagte Ehemann der Frau ist nicht geständig. Auch beim Prozessauftakt am Zürcher Bezirksgericht hat er die Tat abgestritten.

Der Fall gab vor drei Jahren viel zu reden. Im Mai 2010 wurde die Leiche einer 50-jährigen Frau im Katzensee gefunden, welche von ihrem Ehemann als vermisst gemeldet worden war. Zuerst richtete sich der Verdacht gegen den Passanten, der die Leiche gefunden hatte. Der Verdacht erhärtete sich aber nicht. Auch der heute 55-jährige Ehemann wurde in Untersuchungshaft genommen, wieder freigelassen und kurz darauf als mutmasslichen Täter erneut festgenommen.

Staatsanwalt fordert 16 Jahre Gefängnis

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Der Prozess zum Rätselmord am Katzensee (2.10.2013)
03:28 min
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Der mutmassliche Täter, der Ehemann der getöteten Frau, ist bis heute nicht geständig. Auch am ersten Prozesstag vor dem Zürcher Bezirksgericht hat der Ehemann die Tat abgestritten. Für die Staatsanwaltschaft bleibt der Ehemann jedoch der Täter. Die Leiche der Frau wurde im Katzensee mit Zementblöcken beschwert. Den selben Zement fanden die Ermittler im Garten des Angeklagten. Solche Indizien gibt es in diesem Fall jede Menge. Der Staatsanwaltsschaft fordert deshalb 16 Jahre Gefängnis wegen vorsätzlicher Tötung.

Verteidigung: «Im Zweifel für den Angeklagten»

Für den Pflichtverteidiger ist entscheidend, dass letztlich der Beweis fehlt, dass der Angeklagte seine Frau ermordet hatte. Auch die Indizien genügen für ihn nicht. Jene Betonelemente, zum Beispiel, seien offen vor dem Haus des Angeklagten im Garten gelegen. Jeder hätte sie nehmen können. Zur Entlastung seines Mandanten führte er auch die Tatsache ins Feld, dass bis heute nicht geklärt sei, unter welchen Umständen die Frau ums Leben gekommen sei. Auch ein Motiv gebe es nicht.

Urteil am 16.Oktober

Ein Fall also mit einem Hauptverdächtigen und vielen Indizien, aber auch mit vielen offenen Fragen und ohne Beweis. Das Gericht fällt sein Urteil am 16.Oktober.

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