Es sind zwar nicht zehn Gebote, welche die Zürcher Regierungsrätin Jacqueline Fehr (SP) am Freitag präsentiert hat, aber doch sieben Leitsätze. An diese Leitsätze sollen sich die Religionsgemeinschaften im Kanton Zürich halten. Vor allem der siebte Leitsatz lässt aufhorchen: «Zum Umgang mit verfassungsrechtlich nicht-anerkannten Religionsgemeinschaften braucht es klare Handlungsgrundlagen.»
Konkret heisst das: Der Kanton Zürich will bei allen ein bisschen mitreden. «Wir brauchen Möglichkeiten für eine verbindlichere Zusammenarbeit», so Jacqueline Fehr. Bis jetzt konnte der Kanton den nicht anerkannten Religionsgemeinschaften nichts vorschreiben.
Wir können für die Ausbildung von Predigern heute keine Vorgaben machen.
Dies soll sich nun ändern. Der Kantonsregierung schwebt vor, dass sie künftig zum Beispiel festlegen könnte, was ein Imam bei einer Predigt in einer Zürcher Moschee sagen darf und was nicht – eine Möglichkeit, um Radikalisierung vorzubeugen.
Muslimische Organisationen sind einverstanden
Der Verband der islamischen Organisationen Zürich (VIOZ) begrüsst die neuen Leitsätze. Es sei gut, dass der Kanton das Thema anspreche und bereit sei etwas zu tun, sagt VIOZ-Sprecher Abduselam Halilovic. Noch lieber wäre dem VIOZ, wenn der Kanton die islamischen Glaubensgemeinschaften offiziell anerkennen würde.
Es ist gut, dass der Kanton etwas machen will.
Ein Anliegen, welches Regierungsrätin Jacqueline Fehr grundsätzlich unterstützt. Darum gehe es diesmal aber nicht. «Wir müssen heute handeln, wir können nicht abwarten, bis sich die Anerkennungs-Frage entschieden hat.»
Die Kirchenpraxis des Kantons Zürich
Im Kanton Zürich gibt es derzeit drei öffentlich-rechtliche Religionsgemeinschaften. Es sind dies die evangelisch-reformierte Kirche, die römisch-katholische Kirche und die christkatholische Kirchgemeinde. Zwei jüdische Gemeinden sind zudem seit 2005 privatrechtlich anerkannt. Alle anderen gehören nicht offiziell dazu, darunter Muslime, Orthodoxe oder evangelikale Freikirchen. |
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