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ÖV-Haltestellen in Zürich «Wir können nicht alle Siedlungen auf dem Land berücksichtigen»

Maximal 750 Meter von Haus zu Haltestelle. Diese Distanz schrieb das Zürcher Kantonsparlament neu ins Gesetz. Früher waren es 400. Die neuen Regeln gelten für neue Bushaltestellen. Dominik Brühwiler, oberster Verkehrsplaner des Kantons, erklärt im Interview die Hintergründe.

SRF: Weshalb gerade 750 Meter?

Dominik Brühwiler: Wir orientierten uns an den bestehenden Regeln für Bahnhöfe. Sie dürfen schon heute 750 Meter von Siedlungen entfernt sein. Ausserdem: Die Regeln gelten nur für neue Haltestellen. Einen Abbau gibt es nicht.

Warum aber sind 750 Meter zumutbar?

Es gibt viele Untersuchungen, aber alle sagen dasselbe: Eine klare Grenze gibt es nicht. Was zumutbar ist und was nicht hängt sehr von der einzelnen Person ab.

Gerade ältere Menschen brauchen für 750 Meter eine Viertelstunde!

Das ist viel, das stimmt. Die Anwohnerinnen und Anwohner haben sich aber für einen Wohnort auf dem Land entschieden – sie wussten, dass die Haltestelle weit weg ist. Wenn jemand wirklich abgelegen wohnt, muss er halt das Velo oder das Auto benutzen. Der öffentliche Verkehr ist ein Massenverkehrsmittel, wir können schlicht nicht alle Siedlungen erschliessen.

Wie werden die 750 Meter bemessen?

Es gilt die Luftlinie. Wenn das Gelände sehr steil ist oder ein Fluss den Zugang zur Haltestelle versperrt, machen wir natürlich Ausnahmen.

(fren; Regionaljournal Zürich Schaffhausen, 17:30 Uhr)

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