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Wohnkosten in der Sozialhilfe Zürcher Gemeinden sollen Miete direkt zahlen können

Wer Sozialhilfe bezieht, überweist die Wohnungsmiete heute in der Regel selber an den Vermieter. Dies will der Zürcher Kantonsrat ändern. Er will es den Gemeinden ermöglichen, das Geld direkt an den Vermieter zu überweisen. Das Parlament unterstützt eine entsprechende Änderung des Sozialhilfegesetzes, mit 106 zu 65 Stimmen.

Diese Änderung geht zurück auf einen Vorstoss von SVP, FDP und GLP, dem das Parlament im Juni 2015 zugestimmt hat.

Die Argumente in der aktuellen Debatte bleiben die gleichen. Leider könnten viele Sozialhilfebezüger nicht mit Geld umgehen, sagte SVP-Kantonsrat Christian Mettler. Es gebe viele Zahlungsrückstände. Mit der Änderung wollen die Bürgerlichen sicherstellen, dass die Mieten rechtzeitig bezahlt werden, dass die Vermieter zu ihrem Geld kommen.

Entmündigend für Sozialhilfebezüger

SP, Grüne, AL, EVP und CVP bezeichneten die Direktzahlung von den Sozialämtern an die Vermieter als entmündigend. So würde das Ziel der Sozialhilfe verfehlt, die Menschen so schnell wie möglich wieder in die Selbständigkeit zu führen.

Schon heute können Gemeinden die Miete in einzelnen Fällen direkt überweisen. Meistens geschieht dies dann, wenn die Mieterin, der Mieter mit der Zahlung bereits in Verzug ist. Zu spät, finden die Bürgerlichen.

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Gemeinden können Mietzins von Sozialhilfe abziehen
aus Regionaljournal Zürich Schaffhausen vom 12.03.2018.
abspielen. Laufzeit 3 Minuten 9 Sekunden.

Mit der Änderung des Sozialhilfegesetzes können die Gemeinden neu entscheiden, ob sie grundsätzlich das eine oder andere System anwenden wollen. Der Zürcher Kantonsrat entscheidet in vier Wochen definitiv über die Gesetzesänderung.

Für die Gemeinden kein vordringliches Problem

Eine erste Umfrage bei verschiedenen Gemeinden zeigt: Trotz der neuen Möglichkeit dürfte sich an der heutigen Praxis nicht viel ändern. Schon heute überweist beispielsweise das Sozialdepartement der Stadt Zürich bei 30 Prozent der Sozialhilfebezüger die Miete direkt an den Vermieter. Auch in Zukunft will die Stadt das nur machen, wenn es nötig ist. Ziel sei es, dass möglichst viele Menschen selbständig leben, erklärt Sozialvorsteher Raphael Golta: «Dazu gehört auch, dass sie die selbständig mieten und selbständig wohnen.»

Audio
Wohl keine Praxisänderung in den Gemeinden
aus Regionaljournal Zürich Schaffhausen vom 13.03.2018. Bild: Keystone
abspielen. Laufzeit 2 Minuten 11 Sekunden.

Christian Meier, Sozialvorstand von Schlieren, hat auch nicht auf diese Gesetzesänderung gewartet. «Vielleicht wird es mit dem neuen Gesetz ein bisschen einfacher, die Miete direkt an den Vermieter zu überweisen», erklärt der SVP-Stadtrat. Dass dies in Schlieren in Zukunft häufiger gemacht wird, glaubt er aber nicht. Wer könne, solle selbständig mit dem Geld haushalten und nicht vom Staat bevormundet werden, findet Meier. Auch bedeute die separate Überweisung an den Vermieter für die Gemeinde einen grösseren Aufwand. Das wolle er nicht.

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