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Keine Hoffnung auf Freiheit Zürcher «Parkhausmörderin» bleibt verwahrt

Das Zürcher Obergericht lehnte das Gesuch ab, die Verwahrung in eine stationäre Massnahme umzuwandeln. Die Rückfallgefahr sei zu gross.

Die 44-jährige Frau hat in den 1990er-Jahren in Zürich wahllos zwei Frauen erstochen. Ein drittes Opfer überlebte einen Angriff. 2001 wurde die Täterin vom Zürcher Obergericht wegen mehrfachen Mordes, versuchten Mordes, Brandstiftung, Raub und anderer Delikte zu einer lebenslänglichen Freiheitsstrafe mit Verwahrung verurteilt.

Seither sitzt die Täterin im Gefängnis – während Jahren in der höchsten Sicherheitsstufe, das heisst in kompletter Isolation. Seit drei Jahren konnten die Bedingungen etwas gelockert werden: Die Mörderin darf mit anderen Frauen essen und auch arbeiten.

Fortschritte noch nicht gross genug

Das Zürcher Obergericht anerkannte denn auch, dass die Frau Fortschritte gemacht hat. Aber: Diese Fortschritte waren für die Richter nicht gross genug. Bei der 44-jährigen Serienmörderin gebe es derzeit «keine Hoffnung auf Rückfallfreiheit». Ziel einer stationären Massnahme sei es aber, dass sich mit einer Therapie die Gefahr von Rückfällen ausserhalb der Gefängnismauern verringern lasse, schreibt das Gericht in einer Mitteilung vom Donnerstag. Und dies sei nicht der Fall.

Dank ihren Fortschritten im Umgang mit anderen Menschen wird das Haftregime aber voraussichtlich noch dieses Jahr gelockert. Sie soll in eine so genannte Integrationsgruppe verlegt werden, in der sie mehr Kontakt zu anderen Insassinnen haben wird.

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