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Neues Gesetz für Geothermie Zürcher Regierungsrat schliesst Gesetzeslücke

Geothermie – mit Wärme aus dem Boden Energie gewinnen – das ist ein erklärtes Ziel des Bunds. Der Umgang mit der neuen Technologie ist im Kanton Zürich bis jetzt aber nicht geregelt. Der Zürcher Regierungsrat will dies mit einem neuen Gesetz über die Nutzung des Untergrunds ändern.

Das neue Gesetz über die Nutzung des Untergrundes, kurz GNU, soll insbesondere Rechtssicherheit für Unternehmer und Investoren schaffen, welche die neue Technologie anwenden. Ausserdem soll es die Bevölkerung und Umwelt vor Schäden bewahren.

Geomthermie Erkundungsbohrung im Zürcher Triemli Quartier im November 2009
Legende: 2009 musste noch das Verwaltungsgericht über Geothermie-Erkundungsbohrungen beim Triemli entscheiden. Keystone

Der Regierungsrat setzt damit einen Auftrag des Parlaments um. Dieses hatte vor drei Jahren verlangt, dass die Rahmenbedingungen für Tiefenbohrungen und die Nutzung der Geothermie in einem Gesetz geregelt werden müssen.

Das Gesetz schafft jetzt exakte Zuständigkeit und ein transparentes Verfahren. So müssen etwa Konzessionen für den Abbau von Bodenschätzen öffentlich ausgeschrieben werden. Das GNU stellt auch klar, dass die Untersuchung und die Nutzung des Untergrunds stets ohne Gefährdung von Mensch und Umwelt erfolgen müssen.

Wissen gehört der Öffentlichkeit

Die Unternehmen müssen ihre gewonnenen Daten dem Kanton unentgeltlich zur Verfügung stellen. «Diese Informationen dienen dazu, das Wissen über den Untergrund und über Ressourcenpotenziale zu verbessern, um damit künftige Nutzungen besser planen und umsetzen zu können», schreibt die Regierung in ihrem Antrag.

Für private Nutzer von Erdwärme ändert sich mit dem Gesetz nichts. Bei der Planung und dem Bau der weit verbreiteten, meist für einzelne Häuser genutzten Erdwärmesonden oder Grundwassernutzungen bis jeweils 1000 Meter Tiefe, seien die gesetzlichen Regelungen ausreichend, heisst es weiter.

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