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Urteil im Zwillingsmord
Aus Schweiz aktuell vom 29.01.2013.
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Zürich Schaffhausen Zwillingsmordprozess Horgen: Lebenslänglich für mehrfachen Mord

Das Bezirksgericht Horgen zeigt keine Milde: die Mutter, die ihre drei Kinder getötet hat, muss lebenslänglich ins Gefängnis. Wegen mehrfachen Mordes und vorsätzlicher Tötung. Ihr spätes Geständnis und ein neuer Verteidiger brachten keine Strafminderung.

Die 39jährige Mutter, die in Horgen ihre drei Kinder getötet hat, ist des mehrfachen Mordes und der vorsätzlichen Tötung schuldig. Das Bezirksgericht Horgen hat die Frau am Dienstag zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt. Während des Strafvollzugs wird sie eine ambulante Therapie absolvieren.

Damit folgte das Gericht dem Antrag der Anklage. Das Gericht gab sich allerdings ungewöhnlich grosse Mühe, nicht nur dem Sicherheitsbedürfnis der Gesellschaft und den rechtlichen Ansprüchen auf Verhältnismässigkeit Rechnung zu tragen, sondern auch die Therapiebedürftigkeit der Beschuldigten zu berücksichtigen. Es fand die Balance, in dem es zwar «nur» eine ambulante Therapie anordnete. Es setzte sich jedoch dafür ein, dass die Frau in die kürzlich eröffnete Therapiestation der Frauenstrafanstalt Hindelbank eintreten und dort bleiben darf, solange es Platz hat. Damit erhält sie zumindest vorderhand die nötige intensive Therapie.

Verteidiger unterliegt mit seinen Anträgen

Die Verteidigung hatte eine solche stationäre Therapie und einen Schuldspruch wegen vorsätzlicher Tötung statt Mordes gefordert. Das Gericht lehnte dies aber ab, vor allem, weil die Beschuldigte bei dieser Massnahme schon früher hätte entlassen werden können.

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Das Urteil im Zwillingsmord-Prozess und Reaktionen (Barbara Seiler, 29.01.2013)
04:30 min
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Bei einer lebenslänglichen Freiheitsstrafe kann der oder die Inhaftierte frühestens nach 15 Jahren einen Antrag auf bedingte Entlassung stellen. Da die nun Verurteilte bereits fünf Jahre in Haft ist, könnte sie in zehn Jahren ein solches Gesuch einreichen. Die Frau hat 1999 ihr Baby und 2007 ihre siebenjährigen Zwillinge getötet. Die Taten waren offenbar das Resultat von schweren Persönlichkeitsstörungen in Kombination mit dem Fehlen einer inneren Instanz, welche Realität, Gefühle und Gedanken als solche erkennt und einordnet.

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