Bei den Aargauer Primarlehrkräften besteht gemäss Bundesgericht keine geschlechtsspezifische Lohndiskriminierung. Die Richter haben die Beschwerde einer Primarlehrerin abgewiesen und ein Urteil des kantonalen Verwaltungsgerichts bestätigt.
Das Verwaltungsgericht verletze kein Bundesrecht, wenn es eine geschlechtsspezifische Diskriminierung der Lehrpersonen der Primarstufe/Einschulungsklasse weder als bewiesen noch als glaubhaft gemacht erachte. Das geht aus dem am Freitag publizierten Entscheid des Bundesgerichts hervor. Das Eidgenössische Büro für die Gleichstellung von Frau und Mann hatte eine Gutheissung der Beschwerde beantragt.
Im Aargau gibt es ein Lohnsystem für das Verwaltungspersonal und eines für das Lehrpersonal. Bei seinem Entscheid ging das Verwaltungsgericht davon aus, dass es nicht per se diskriminierend sei, wenn es zwei unterschiedliche Lohnsysteme gibt.
Die Forderung der Beschwerdeführerin nach einem einzigen Entlöhnungssystem für alle kantonalen Angestellten widerspreche dem Ermessensspielraum des Gesetzgebers.
Diese Argumentation enttäuscht Elisabeth Abbassi, die Präsidentin des Aargauischen Lehrerinnen- und Lehrerverbands. Sie geht davon aus, dass das Bundesgericht auf die Kantonsfinanzen Rücksicht genommen hat.
Das Gericht hatte Angst vor den Kosten, die auf den Kanton zugekommen wären. Es ist ein Urteil, das nicht mutig ist.
Das Bundesgericht bestätigte zwar, dass die Primarlehrerinnen durchschnittlich ein knapp 10 Prozent tieferes Salär als Verwaltungsangestellte erhielten. Allerdings betreffe dies sämtliche Lehrpersonen und nicht einseitig die frauenspezifische Funktion von Lehrpersonen der Primarstufe/Einschulungsklasse.
Zwei Lohnsysteme sind zulässig
Das Bundesgericht hat daher die Beschwerde einer Primarlehrerin gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts abgewiesen. Es erachtet viele Einwände der vom Aargauischen Lehrinnen- und Lehrerverband (ALV) unterstützten Frau als nicht stichhaltig. So sei die Rüge, der Kanton Aargau habe alle seine Angestellten nach demselben System zu entschädigen, «unbehelflich».
Wenn sämtliche Lehrkräfte nach einem separaten Lohnsystem entschädigt würden, so liege nicht zwingend eine Diskriminierung vor. Es lasse sich auch keine vermuten, führen die Bundesrichter in den Erwägungen aus. Beim Kanton Aargau ist man über das Urteil erleichtert.
Eine Niederlage vor Gericht hätte die Sanierung der Kantonsfinanzen erheblich erschwert.
Das Bundesgericht hatte sich bereits einmal mit dem Rechtsstreit beschäftigt. Im Dezember 2016 kam es zum Schluss, dass der Primarlehrerberuf ein typischer Frauenberuf sei. Bei diesem Beruf beträgt der Frauenanteil im Aargau mehr als 80 Prozent.
Die Richter hiessen damals eine Beschwerde gegen den anderslautenden Entscheid des Verwaltungsgerichts gut. Daher musste das Verwaltungsgericht prüfen, ob die Einstufung bei den Löhnen geschlechtsdiskrimierend sei.