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Bezirksgericht
Legende: Alle Opfer seien gegen ihren Willen mit dem Medikament sediert worden, sagte die Anklägerin. SRF
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Bezirksgericht Brugg 8 Jahre Freiheitsentzug für 63-jährigen Frauen-Quäler

  • Das Bezirksgericht Brugg AG hat einen 63-jährigen Schweizer wegen mehrfacher sexueller Nötigung und weiteren Delikten zu einer Freiheitsstrafe von acht Jahren verurteilt.
  • Der Mann hat nachweislich fünf Frauen betäubt, geschändet und dabei gefilmt.
  • Das Gericht kommt zum Schluss, dass der Täter «verwerflich» und «grausam» gehandelt habe.
  • Die Staatsanwaltschaft hatte eine Freiheitsstrafe von 11 Jahren gefordert, die Verteidigung 18 Monate.

Schuldig gesprochen wurde der Elektroingenieur aus Hendschiken unter anderem wegen sexueller Nötigung in elf Fällen, Gefährdung des Lebens, wegen einfacher und versuchter schwerer Körperverletzung, Pornografie und Widerhandlung gegen das Betäubungsmittelgesetz.

Der Beschuldigte war immer wieder ähnlich vorgegangen. Auf einer Dating-Plattform kontaktierte er Frauen – vornehmlich Schwarzafrikanerinnen, die auf der Suche nach einer festen Beziehung oder einem Ehemann waren. Hatte er ihr Vertrauen gewonnen, bot er ihnen Geld an, damit sie eine Tablette oder ein Getränk mit dem Betäubungsmittel Rohypnol einnahmen.

Sadomaso-Fantasien ausleben wollen

An den sedierten Frauen nahm der Mann dann verschiedene sexuelle Handlungen vor. So brachte er den Frauen Stromkabel an den Brustwarzen an, malträtierte sie mit einer Vakuumpumpe an der Brust und zwang sie zum Oralverkehr.

Für das Bezirksgericht ist klar: Diese Handlungen wurden gegen den Willen der Opfer vorgenommen. Der Mann hatte den Frauen zwar Geld bezahlt dafür, dass sie ein Medikament einnehmen. Er habe sie aber über die Dosis und die Folgen des Medikaments «ungenügend aufgeklärt», indem er nur erklärte, man werde dadurch «etwas schläfrig».

Zudem hätten die Frauen nicht gewusst, dass sie sich auf sadistische Praktiken einlassen. Auf Video-Aufnahmen ist klar zu sehen, dass sich mehrere Opfer versuchen zu wehren, den Täter darum bitten aufzuhören oder sogar weinen. Trotzdem habe der Täter «bewusst» weitergemacht, so die Gerichtspräsidentin bei der mündlichen Urteilseröffnung am Montag. Das sei «verwerflich und grausam».

Nein heisst Nein.
Autor: Chantale ImoberstegGerichtspräsidentin

«Stopp» oder «Nein» sei eine klare Willensäusserung, so die Richterin. Das gelte auch für Sadomaso-Praktiken, wenn im Vorfeld kein spezielles Codewort vereinbart werde. Der Beschuldigte hatte vor Gericht ausgeführt, er habe nur seine Fantasien ausleben wollen, seine sexuelle Neigung sei ja nicht verboten. Sein Verteidiger hatte ausgeführt, es gehöre «zum Spiel», dass sich die Frauen dabei wehrten.

Erstickungsgefahr durch Rückenlage

Das Gericht kommt aber zum Schluss, der Mann habe die Frauen bewusst «betäubt» und damit gefügig gemacht. Zudem habe er gewusst, dass sich die Opfer danach nicht oder nur teilweise an die Taten erinnern können und deshalb sicher nicht zur Polizei gehen würden.

Der Täter habe sogar eine Gefährdung des Lebens in Kauf genommen. Er habe den Frauen eine viel zu hohe Dosis Rohypnol verabreicht, habe sie während der sexuellen Handlungen falsch gelagert – auf dem Rücken, den Kopf zum Teil über die Bettkante hängend. Sie hätten deshalb ersticken können. Mehrere Opfer beklagten auf den Video-Aufnahmen zudem, dass sie nicht richtig atmen können.

Die Frauen hätten sterben können.
Autor: Chantale ImoberstegGerichtspräsidentin

Das Gericht hält die Aussagen des Beschuldigten dagegen für «wenig glaubhaft». Er hatte vor Gericht betont, dass alles immer einvernehmlich abgelaufen sei. Die Frauen hätten gewusst, auf was sie sich einlassen. «Ich habe für alles bezahlt und bekommen, was ich wollte.»

Keinerlei Reue gezeigt

Der Täter wird nun zu acht Jahren Freiheitsstrafe verurteilt. Er sitzt seit 2015 bereits im vorzeitigen Strafvollzug. Diese Zeit und die Untersuchungshaft werden angerechnet. Zudem muss der Mann einigen seinen Opfern Genugtuungen zwischen 12'500 und 20'000 Franken bezahlen sowie für die meisten Kosten der Justiz aufkommen.

Kritik an Medienberichten

Die Gerichtspräsidentin kritisierte anlässlich der Urteilsbegründung die Medien-Berichterstattung zum Fall. Die «fehlende Unschuldsvermutung» in gewissen Berichten habe zu einer «Vorverurteilung» geführt. Zudem sei der Mann in einer Zeitung mit Foto (mit schwarzem Balken) sowie seinen Initialen und seinem Wohnort klar identifizierbar gewesen. Dieser Umstand habe sich im Urteil «strafmildernd ausgewirkt», so das Gericht.

Die Staatsanwaltschaft hatte elf Jahre Haft gefordert und zeigte sich nach dem Urteil zufrieden. Das Gericht sei der Argumentation mehrheitlich gefolgt. Abgelehnt hat das Gericht eine ambulante Therapie des Täters. Er selber sei «uneinsichtig» und wolle keine Therapie, damit sei ein Erfolg unwahrscheinlich. Zudem gibt es gemäss Gutachten keine akute Rückfallgefahr.

Auch während des zweitägigen Prozesses in der vergangenen Woche zeigte der 63-Jährige keinerlei Reue. Zutiefst bereue er nur, dass er die Videos gemacht habe, sagte er in seinem Schlusswort. «Ohne Video wären wir nicht hier. Es wäre niemandem etwas passiert. Ich hätte meinen Spass gehabt und die Frauen ihr Geld.»

Das Urteil des Bezirksgerichts Brugg ist noch nicht rechtskräftig. Der Verteidiger erklärte auf Anfrage, man werde das Urteil noch prüfen. Er hatte lediglich 18 Monate für die Rauschgift-Delikte gefordert und einen Freispruch bezüglich aller Sexualstraftaten. Ob sein Mandant das Urteil anfechten wolle, sei noch offen.

«Kommissar Zufall»

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Die Übergriffe des Mannes flogen im März 2014 auf. Nach einem Wasserschaden in einer Lagerhalle in Hausen bei Brugg entdeckte die Feuerwehr eine Indoor-Hanfanlage. Diese wurde vom Beschuldigten betrieben. Später fand die Polizei Videoaufnahmen, auf denen der Mann sechs der sieben sexuellen Übergriffe in den Jahren 2010 bis 2013 dokumentiert hatte.

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