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Abhöraffäre am Flughafen Genfer Justiz stellt Untersuchung gegen Maudet ein

  • Der angeschlagene Genfer FDP-Staatsrat Pierre Maudet ist in einer angeblichen Abhöraffäre entlastet worden.
  • Die Genfer Staatsanwaltschaft stellte eine entsprechende Untersuchung ein, wie sie mitteilte.
  • Sie habe keinerlei glaubwürdig erscheinende Indizien dafür gefunden, dass an den Gerüchten etwas Wahres dran sei, schreibt die Staatsanwaltschaft.

Die Untersuchung war eröffnet worden, nachdem eine Genfer Tageszeitung im März 2018 von Gerüchten berichtet hatte, wonach Maudet Gepäckträger am Genfer Flughafen eigenmächtig und ohne Bewilligung durch die Bundesbehörden abhören liess.

Nach Angaben der Genfer Justiz gab es keine Indizien, die den Verdacht erhärtet hätten.

Sowohl der Nachrichtendienst des Bundes als auch die Bundesanwaltschaft und das Bundesamt für Polizei hätten gegenüber der Genfer Staatsanwaltschaft in Abrede gestellt, dass eine solche Abhöraktion stattgefunden habe. Die Bundesbehörden bestritten zudem jeglichen operativen Eingriff durch Maudet.

Überwachung im neuen Nachrichtendienstgesetz

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Hätte Pierre Maudet eigenmächtig Telefonabhörungen angeordnet, hätte dies strafrechtliche Folgen haben können. Die Überwachung des Telefon- oder Postverkehrs ist mit dem neuen Nachrichtendienstgesetz, das seit dem 1. September 2017 in Kraft ist, ausgeweitet worden. Sie darf jedoch nur durch die Bundesanwaltschaft oder den Nachrichtendienst des Bundes angeordnet werden. Zudem muss die Massnahme durch das Bundesverwaltungsgericht abgesegnet werden.

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