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Einbürgerung Parlament auf harter Linie beim Schweizer Pass

Das neue Bürgerrechtsgesetz ist unter Dach. In der umstrittenen Frage der Mindestaufenthaltsdauer bei Jugendlichen für ein Einbürgerungsgesuch akzeptierten die Räte den Kompromiss: Die Jahre zwischen dem 8. und 18. Lebensjahr zählen doppelt. SP und Grüne wehrten sich gegen die härtere Linie.

National- und Ständerat haben heute die letzten Differenzen bei der Revision des Bürgerrechtsgesetzes bereinigt. Beide Kammern folgten dem Kompromissvorschlag der Einigungskonferenz – als zweiter am Nachmittag der Ständerat mit 26 zu neun Stimmen bei sieben Enthaltungen.

Somit werden künftig jene Jahre doppelt angerechnet, die ein Jugendlicher zwischen dem 8. und 18. Lebensjahr in der Schweiz verbracht hat. Aktuell werden die Jahre zwischen dem 10. und 20. Lebensjahr doppelt gezählt, was der Ständerat beibehalten wollte.

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Nationalrat Fluri (FDP/SO) zum Mündigkeitsalter 18
Aus News-Clip vom 19.06.2014.
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Die grosse Kammer hatte sich beim Zeitraum 5. bis 15. Jahr festgefahren. «Es geht nicht um das arithmetische Mittel», sagte Kommissionssprecher Kurt Fluri (FDP/SO). Vielmehr knüpfe die Obergrenze an das Erreichen der Mündigkeit an. Damit konnte eine Mehrheit im Nationalrat leben. Die Linke, der die Voraussetzungen für eine Einbürgerung ohnehin schon zu streng ist, wollte von einer Senkung der Altersgrenze dagegen nichts wissen.

Sommaruga: Verpasste Chance

Justizministerin Simonetta Sommaruga erinnerte zum Schluss im Ständerat nochmals an die Ziele der Revision: Der Integration bei der Einbürgerung mehr Gewicht beimessen. Die grossen Unterschiede zwischen den kantonalen Bestimmungen minimal harmonisieren. Administrative Abläufe verbessern und vereinheitlichen.

Was die Integration betreffe, so habe man nun einen Schritt vorwärts gemacht und gleichzeitig einen Schritt zurück, bedauerte Sommaruga: «Die Integration wird zwar wichtiger, aber die Anstrengung wird nicht honoriert. Und das ist schade und eine etwas verpasste Chance.»

Bei der Mindestaufenthaltsdauer für ein Einbürgerungsgesuch war sich das Parlament bereits vor Wochenfrist einig geworden. Künftig muss jemand mindestens zehn Jahre in der Schweiz gelebt haben, um einen Antrag auf Einbürgerung stellen zu können. Das sind zwei Jahre weniger als bisher.

Der Bundesrat hatte einen Mindestaufenthaltsdauer von mindestens acht Jahren im Visier, neu mit einer Niederlassungsbewilligung (C-Ausweis) als zwingende Voraussetzung.

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Nationalrat Glättli (Grüne/ZH): Gesetz ist härter geworden
Aus News-Clip vom 19.06.2014.
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«Am Schluss bleibt nur die Peitsche»

Im Nationalrat hatten am Morgen SP und Grüne bis zum Schluss gegen die Gesetzesänderung gekämpft: «Die Vorlage ist nicht mehr als das erkennbar, als was sie ursprünglich gedacht war», sagte Balthasar Glättli (Grüne/ZH). In Zukunft könnten tausende Menschen, die heute die Voraussetzungen für eine Einbürgerung erfüllten, kein Gesuch mehr stellen.

Auch SP-Sprecherin Silvia Schenker (BS) hatte grundsätzliche Probleme mit der Revision: «Wir möchten es den Menschen, die sich für die Schweiz als Lebensmittelpunkt und Heimat entscheiden, möglichst einfach machen, das Bürgerrecht zu erwerben.» Stattdessen verlange das Gesetz nun den «perfekten Schweizer, die perfekte Schweizerin».

Und Ueli Leuenberger (SP/GE) brachte das Unbehagen der Linken auf den Punkt: «Ursprünglich hat die Revision Zuckerbrot und Peitsche vorgesehen, geblieben ist am Schluss nur die Peitsche.»

Die Vorlage ist damit bereit für die Schlussabstimmung am Freitag.

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