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Parlament bringt Wirte zum Kochen
Aus Tagesschau vom 06.03.2014.
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MwSt-Initiative Gastrosuisse-Initiative im Ständerat chancenlos

Der Ständerat will an den unterschiedlichen Mehrwertsteuersätzen für Restaurants und Take Aways nicht rütteln. Er empfiehlt die Volksinitiative des Branchenverbandes Gastrosuisse trotz gewisser Sympathien mit 24 zu 13 Stimmen zur Ablehnung, ohne Gegenvorschlag.

Mit 24 zu 13 Stimmen hat die kleine Kammer Nein gesagt zur Initiative von Gastrosuisse. Damit folgte der Ständerat der Mehrheit der Wirtschaftskommission (WAK). Diese hatte vor Steuerausfällen von 700 bis 750 Millionen Franken oder aber einer Erhöhung des reduzierten Satzes gewarnt.

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Konrad Graber: Eine Initiative ist nicht dazu da, Zeichen zu setzen
Aus News-Clip vom 06.03.2014.
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Die Gegner der Initiative monierten, dass die Initianten das Instrument missbrauchen würden, um eine Zeichen zu setzen. Konrad Graber (CPV/LU) sagte, man hätte in der Vergangenheit schlechte Erfahrungen gemacht mit Initiativen, die Zeichen setzen wollten. «Am Schluss schlägt das auf die Rechnung des Bundes – hier mit 750 Millionen Franken. Das können wir uns schlicht nicht leisten.»

Konkreter Steuersatz offen

Auch Finanzministerin Eveline Widmer-Schlumpf appellierte an die Räte, sich gegen die Initiative auszusprechen. Sie lasse sich so nicht umsetzen – vor allem nicht ohne Gegenfinanzierung des durch die Initiative entstehenden Verlustes. «Wenn wir jemandem erklären müssen, dass wir woanders die Steuern erhöhen müssen, dann weiss ich nicht, wie sie das unterstützen wollen.»

Der Initiativtext verlangt denselben Steuersatz für Restaurants und für die «Lieferung von Nahrungsmitteln», lässt aber den konkreten Steuersatz offen. Nicht gelten soll die Forderung für in Restaurants verkaufte Raucherwaren und alkoholische Getränke.

Heute muss ein Restaurant mit Bedienung 5,5 Prozent mehr Mehrwertsteuer bezahlen als ein Take Away. Restaurants bezahlen derzeit den Mehrwertsteuer-Normalsatz von 8 Prozent, während Essen zum Mitnehmen – etwa vom Tankstellenshop – einem Satz von 2,5 Prozent untersteht. Zu diesem reduzierten Satz werden auch im Detailhandel verkaufte Lebensmittel besteuert.

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