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MwSt. auf Billag-Gebühren Billag-Mehrwertsteuer: Nationalrat fordert Rückerstattung

Die zu Unrecht erhobene Mehrwertsteuer auf Billag-Gebühren soll rückwirkend auf fünf Jahre zurückerstattet werden.

  • Der Nationalrat verlangt, dass die zu Unrecht erhobene Mehrwertsteuer auf Radio- und Fernsehempfangsgebühren zurückerstattet wird, und zwar rückwirkend auf fünf Jahre. Er hat mit 126 zu 32 Stimmen bei 7 Enthaltungen einer Motion seiner Fernmeldekommission zugestimmt.
  • Das Bundesgericht hatte im April 2015 entschieden, dass die Gebühren nicht der Mehrwertsteuerpflicht unterstehen. Dieses Jahr hat das Bundesverwaltungsgericht in zwei Urteilen festgehalten, dass die bisher zu Unrecht erhobene Steuer von 2,5 Prozent rückwirkend zurückerstattet werden muss.
  • Das Bundesamt für Kommunikation (BAKOM) hat gegen diese Urteile beim Bundesgericht Beschwerde eingereicht. Gegen 4500 Gesuche um Rückerstattung bis Juni 2005 sind derzeit bei der Billag sistiert.
  • Die Nationalrat will mit der Motion verhindern, dass sich alle Gebührenzahlenden einzeln an die Justiz wenden müssen. Nach Angaben von Kommissionssprecher Manfred Bühler (SVP/BE) soll damit eine Lösung für alle Haushalte und Unternehmen geschaffen werden. Als nächstes entscheidet der Ständerat über den Vorstoss.

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