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Abstimmungen AG Aargauer Volksinitiative: Wie teuer darf ambulante Pflege sein?

Das Aargauer Stimmvolk entscheidet am 24. November über die Volksinitiative «Bezahlbare Pflege für alle». Die Initiative hat das neue Pflegegesetz im Visier: Denn in diesem Gesetz steht geschrieben, dass Patienten bei der ambulanten Pflege 20 Prozent selber bezahlen müssen.

Im September 2012 erst hatte das Aargauer Stimmvolk das neue Pflegegesetz angenommen, mit einer deutlichen Mehrheit von über 65 Prozent. Dieses Pflegegesetz wiederum basiert auf der neuen Pflegefinanzierung des Bundes. Bereits 2012 versuchten vor allem linke Kreise das Pflegegesetz per Referendum abzuschiessen, weil sie den darin enthaltenen Selbstbehalt der Patienten für ambulante Pflege kritisierten. Nun folgt also die entsprechende Volksinitiative, über die am 24. November abgestimmt wird.

Eine Spitex-Schwester hält die Hand einer älteren Frau.
Legende: Wer soll Spitex-Pflege bezahlen? Der Aargau entscheidet sich zwischen Patienten und Gemeinden. Keystone

Knackpunkt ist und bleibt die Patientenbeteiligung für die ambulante Pflege: Der Grosse Rat hatte diese mit knapper Mehrheit auf den höchstmöglichen Anteil festgelegt. Dieser beträgt gemäss Bundesgesetz 20 Prozent. Das heisst: Für die ambulante Pflege, beispielsweise für Spitex-Einsätze, müssen Patientinnen und Patienten 20 Prozent der Kosten selber tragen, das entspricht einem Anteil von maximal 15.95 Franken pro Tag.

Den Rest der Kosten teilen sich die Krankenkassen und die Gemeinden (öffentliche Hand). Die Initianten verlangen nun, dass die Patientenbeteiligung gestrichen werde und die Gemeinden die zusätzlichen Kosten zum Beispiel für Spitex-Pflegeleistungen übernehmen. Nur so könne dem Credo «ambulant vor stationär» nachgelebt werden, nur so würden sich die Patienten tatsächlich daheim pflegen lassen.

Patienten oder Steuerzahler entlasten?

Audio
Die Initiative der SP «Bezahlbare Pflege für alle» (04.11.13)
01:08 min
abspielen. Laufzeit 1 Minute 8 Sekunden.

Etwa ein Drittel aller Spital- und Heimpatienten wären durchaus in der Lage sich ambulant pflegen zu lassen, heisst es im Argumentarium der Initianten weiter. Diese würden durch die hohen Kosten aber abgeschreckt. Betroffen seien vor allem Menschen, die auf tägliche Pflege angewiesen seien. Sie müssten die Kosten für die Pflege zu Hause, die sich pro Jahr auf bis zu 6000 Franken summieren können, selber tragen, rechnet das Initiativ-Komittee vor. Auf das ganze Jahr hochgerechnet sei das ein sehr stolzer Betrag.

Die Regierung hält dagegen: Die Kosten für die Patienten seien zumutbar. Bei der stationären Pflege würden täglich mindestens 21.60 Franken Patientenkosten anfallen: Eine «Abwanderung» ins Spital sei also nicht zu befürchten. Schliesslich sei die Patientenbeteiligung auch aus finanzpolitischen Gründen wichtig: Sie entlastet die Gemeindekassen jährlich um etwa sechs Millionen Franken, wie die Regierung vorrechnet. Damit würden die Kosten von den Patientinnen und Patienten also auf die Steuerzahler übertragen.

Vorwurf der «Zwängerei»

Zudem wird der SP wegen ihrer Volksinitiative auch «Zwängerei» vorgeworfen, zum Beispiel von der FDP. Das Stimmvolk habe sich mit dem Ja zum Pflegegesetz im September 2012 bereits zur Frage der Patientenbeteiligung geäussert, die Volksinitiative sei deshalb überflüssig. SVP, FDP, CVP und BDP lehnen das Volksbegehren deshalb ab.

Ein Ja empfehlen hingegen die SP als Initiantin, die Grünen, die Grünliberalen und die EVP.

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