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Kantonsverfassung AR Totalrevision nach 22 Jahren

Das Ausserrhoder Stimmvolk steht vor einem Grundsatzentscheid. Soll die Verfassung total revidiert werden?

Rückblick: 1995 ist die Ausserrhoder Verfassung in Kraft getreten. In der Zwischenzeit musste sie schon einige Male angepasst werden. 1997 wurde die Landsgemeinde abgeschafft, 2011 wurden die Gerichtsbehörden neu geordnet, und 2015 wurde mit der Staatsleitungsreform die Regierung von 7 auf 5 Sitze verkleinert. Seither ist die Kantonsverfassung ein Flickwerk.

Die drängendsten Probleme: Unverändert sind bis heute die verfassungsrechtlichen Grundlagen für die zwanzig Gemeinden, die einzeln in Artikel 2 aufgeführt sind. Fusionen sind deshalb ausgeschlossen. Auch besteht Handlungsbedarf im Bereich der politischen Rechte. Bis heute wird das Kantonsparlament in 19 Gemeinden nach dem Majorz gewählt (Ausnahme ist Herisau).

Abstimmungsparolen der Parteien

FDP
Ja
EVP
Nein
CVPNein
SPJa
SVPJa
JFDPJa

Die Revision: Regierung und Kantonsparlament (mit 34 zu 18 Stimmen) setzen sich für die Totalrevision der Kantonsverfassung ein. Eine Minderheit plädiert für Teilrevisionen. Am 4. März wird über den Grundsatzbeschluss über eine Totalrevision abgestimmt – und wer diese ausführen soll (ein Verfassungsrat oder das Kantonsparlament). Die neue Verfassung könnte 2022 in Kraft treten.

Audio
Die Kantonsverfassung vor der Revision
aus Regionaljournal Ostschweiz vom 13.02.2018. Bild: keystone
abspielen. Laufzeit 4 Minuten 55 Sekunden.

SRF1, Regionaljournal Ostschweiz, 17:30 Uhr

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