Rückblick: 1995 ist die Ausserrhoder Verfassung in Kraft getreten. In der Zwischenzeit musste sie schon einige Male angepasst werden. 1997 wurde die Landsgemeinde abgeschafft, 2011 wurden die Gerichtsbehörden neu geordnet, und 2015 wurde mit der Staatsleitungsreform die Regierung von 7 auf 5 Sitze verkleinert. Seither ist die Kantonsverfassung ein Flickwerk.
Die drängendsten Probleme: Unverändert sind bis heute die verfassungsrechtlichen Grundlagen für die zwanzig Gemeinden, die einzeln in Artikel 2 aufgeführt sind. Fusionen sind deshalb ausgeschlossen. Auch besteht Handlungsbedarf im Bereich der politischen Rechte. Bis heute wird das Kantonsparlament in 19 Gemeinden nach dem Majorz gewählt (Ausnahme ist Herisau).
Abstimmungsparolen der Parteien
FDP | Ja |
EVP | Nein |
CVP | Nein |
SP | Ja |
SVP | Ja |
JFDP | Ja |
Die Revision: Regierung und Kantonsparlament (mit 34 zu 18 Stimmen) setzen sich für die Totalrevision der Kantonsverfassung ein. Eine Minderheit plädiert für Teilrevisionen. Am 4. März wird über den Grundsatzbeschluss über eine Totalrevision abgestimmt – und wer diese ausführen soll (ein Verfassungsrat oder das Kantonsparlament). Die neue Verfassung könnte 2022 in Kraft treten.
SRF1, Regionaljournal Ostschweiz, 17:30 Uhr