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Kantonale Abstimmung Soll sich Bern im Steuerwettbewerb besser positionieren?

Firmen sollen im Kanton Bern rund 3 Prozent weniger Gewinnsteuern bezahlen. Dagegen wehrt sich Links-Grün.

Am 25. November geht es an der Urne um die Frage, ob der Kanton Bern die Gewinnsteuerbelastung für Unternehmen um rund drei Prozent senken will. Nur drei Kantone kennen noch höhere Unternehmensgewinnsteuersätze als Bern. Stimmt das Bernervolk zu, rückt der Kanton Bern vorläufig ins Mittelfeld vor. Mindestens solange, bis auch die anderen Kantone im nationalen Steuerwettbewerb wieder reagieren.

Die Steuergesetzrevision befürworten bürgerliche Parteien, Wirtschafts- und Gewerbeverbände, Bauernverband, Parlament und Regierung. Hohe Steuern gefährdeten Arbeitsplätze, so ihr Hauptargument. Zudem gehen die Befürworter davon aus, dass Unternehmen vermehrt am Standort Bern zusätzliche Investitionen tätigen und so das Wirtschaftswachstum angekurbelt wird.

Die bernische Steuerverwaltung hat errechnet, dass wenn der Gewinnsteuersatz gestaffelt bis 2022 von 21,64 auf 18,71 Prozent gesenkt wird, rund 6300 Unternehmen profitieren würden. Das psychologische Zeichen, dass im Steuerwettbewerb unter den Kantonen abgesetzt werde, sei nicht zu unterschätzen, so die Regierung.

Weniger Steuereinnahmen

Die Steuergesetzrevision ist jedoch nicht gratis zu haben. Sie führt ab 2020 zu tieferen Steuereinnahmen von 103 Millionen Franken jährlich. Dazu kommen Ausfälle bei den Gemeinden und Kirchgemeinden von rund 58 Millionen Franken. Die Kantonsregierung ist überzeugt davon, dass sich der Kanton Bern die Steuerausfälle leisten kann, weil die Finanzplanung bis 2022 mit positiven Abschlüssen rechnet.

Wegen der Steuerausfälle und den zahlreichen Sparrunden im Kanton Bern haben Grüne, SP, Gewerkschaft, Personal- und Behindertenverbände das Referendum ergriffen. Sie sprechen von einem ruinösen Steuerwettbewerb unter den Kantonen, bei dem nur grosse bis sehr grosse Unternehmen profitieren würden.

Neue Sparrunden befürchtet

Die Folgen seien neue Sparrunden auf dem Buckel der Schulen, Behinderten und Kranken. Zudem gehen die Gegner der Steuergesetzrevision davon aus, dass wegen der Ausfälle viele Gemeinden und Städte die Steuern bei natürlichen Personen erhöhen müssen oder ein weiterer Leistungsabbau droht.

Städte und Gemeinden hätten viel in die Ansiedlung von Unternehmen investiert und seinen nun auf die Steuererträge der juristischen Personen angewiesen, so ein weiteres Argument der Gegner.

Abstimmung zum Kredit für die Unterbringung von UMA

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Die Berner Kantonsregierung will unbegleitete minderjährige Asylsuchende (UMA) nach wie vor angemessen, aber kostengünstiger betreuen. Sie hat ein neues Konzept erarbeitet und legt den Stimmberechtigten am 25. November einen Kredit von insgesamt 38 Millionen Franken vor. Das Geld ist für die Unterbringung und Betreuung von durchschnittlich 370 minderjährigen Asylsuchenden bis Ende 2020 vorgesehen. Der Kanton Bern finanziert so Kosten, die der Bund nicht deckt. Nicht rütteln will die Regierung am Prinzip, Kinder und Jugendliche abgestimmt auf ihr Alter und ihre Entwicklung zu betreuen. Da die meisten dieser Jugendlichen in der Schweiz bleiben werden, lohne es sich, in ihre Integration zu investieren.

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