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Walliser Staatsrat ist erleichtert
Aus News-Clip vom 21.05.2017.
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Abstimmung im Wallis Kanton Wallis nimmt umstrittene Raumplanung an

  • Mit 72,8 Prozent Ja-Stimmen sagen die Walliserinnen und Walliser Ja zum neuen Raumplanungsgesetz.
  • Wallis-Korrespondentin Silvia Graber spricht von einer Überraschung. «Das Gesetz war sehr umstritten.»
  • Gegner befürchteten, dass Bodeneigentümer de facto enteignet würden.
  • Der Kanton musste sein Raumplanungsgesetz anpassen – dies nach dem Ja zum Gesetz auf Bundesebene.

Ausführungsgesetz zur Raumplanung

Kanton Wallis: Teilrevision des kantonalen Ausführungsgesetzes zum Bundesgesetz über die Raumplanung

  • JA

    72.8%

    64'222 Stimmen

  • NEIN

    27.2%

    24'012 Stimmen

Ein solch klares Resultat hat im Wallis kaum jemand vorausgesehen. «Das deutliche Resultat überrascht mich», sagt Niklaus Furger. Der Gemeindepräsident von Visp und Präsident der Vereinigung Walliser Städte weibelte für ein Ja. «Das neue Gesetz greift in die Eigentumsverhältnisse ein. Vielen war aber klar, dass es nötig ist.»

Ich befürchte, dass sich viele Familien verkrachen werden.
Autor: Doris Schmidhalter-NäfenPräsidentin SP Oberwallis

Doris Schmidhalter-Näfen von der SP Oberwallis kämpfte für ein Nein und sorgt sich nun um den Frieden in den Walliser Familien. «Parzellen, welche ausgezont werden, verlieren an Wert. Einzelne Familien und Erben werden so bevorteilt oder benachteiligt – Familienkrach ist vorprogrammiert.»

So geht es nun weiter

In einer Mitteilung begrüsst die Walliser Regierung das Abstimmungsresultat. Mit der Annahme des kantonalen Raumplanungsgesetzes könne die Arbeiten zur Umsetzung des Bundesgesetzes wie geplant weitergeführt werden. Die Regierung werde noch im Juni den Entwurf des kantonalen Richtplans behandeln und anschliessend dem Kantonsparlament zum Beschluss weiterleiten. Es ist vorgesehen, dass der Grosse Rat den kantonalen Richtplan in seiner Session im Dezember 2017 behandelt und in einer zweiten Session im Frühjahr 2018 beschliesst. Anschliessend kann der kantonale Richtplan dem Bund zur Genehmigung unterbreitet werden.

Darum geht es:

Nach dem Inkrafttreten des neuen Raumplanungsgesetzes am 1. Mai 2014 auf Bundesebene haben die Kantone bis 2019 Zeit, ihre Baulandreserven zu überprüfen und auf den Bedarf bis 2030 anzupassen. Ziel ist, die Zersiedelung in der Schweiz zu begrenzen. In Kantonen, die nach Ablauf der fünf Jahre noch über keinen vom Bund genehmigten Richtplan verfügen, droht ein Bauzonenmoratorium.

Ein Kran und eine Baustelle
Legende: Der Bergkanton verfügt über die grössten Baulandreserven der Schweiz – im Bild Crans-Montana Keystone

Die Walliser Kantonsregierung hatte ein kantonales Ausführungsgesetz vorgelegt. Dagegen wurde ein Referendum ergriffen. Der Abstimmungskampf wurde mit harten Bandagen geführt. Obsiegt haben die Befürworter.

Wallis muss sich Bund anpassen

Im Wallis ist die Umsetzung des neuen Bundesgesetzes besonders schwierig. Als einziger Kanton der Schweiz hatte das Walliser Stimmvolk das neue Gesetz auf Bundesebene mit wuchtigen 80,4 Prozent abgelehnt. Der Bergkanton verfügt über die grössten Baulandreserven der Schweiz.

Der Kanton Wallis konnte mit dem Bund eine Lösung aushandeln, dass er nur das Land zurückzonen muss, welches in den nächsten 30 Jahren nicht überbaut wird. Statt 2200 Hektaren Bauland muss der Kanton Wallis nur die Hälfte zurückzonen. Dies wird nun nach dem Ja vom Sonntag geschehen.

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